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3 U 167/06 - Sachbeschädigung der Mietsache und Geltendmachung von Schadensersatz nach Eigentümer-/Vermieterwechsel bzw. VerkaufLeitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache erlischt, wenn der Eigentümer/Vermieter sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat. 2. Zur Verspätung von Berufungsvorbringen bei Änderung der Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg16.07.2007
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6 U 40/07 - Wasserschaden durch Kondensat aus Brennwertgeräten; nichtkausale Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Leitungswasserschaden; Aufbewahrungsfristen bei defekten Wasserrohren; Leistungsfreiheit des VersicherungsunternehmensLeitsatz: 1. Bei Wasser, das bestimmungswidrig aus der Kondensatwasserablaufleitung einer mit einem sog. Brennwertgerät betriebenen Heizungsanlage ausgetreten ist, handelt es sich um Leitungswasser i. S. v. § 6 Nr. 1 c) VGB 88. 2. Unabhängig davon, ob und mit welchen Mitteln der Versicherungsnehmer den sog. Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs. 3 VVG führen kann, stehen ihm zum Beweis des Eintritts des Versicherungsfalls alle nach der Zivilprozeßordnung zulässigen Beweismittel offen. 3. Die Entsorgung eines beschädigten Leitungswasserrohres ohne vorherige Zustimmung durch den Versicherer kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine Obliegenheitsverletzung nach § 20 Nr. 1 e) VGB 88 darstellen. 4. Auf Leistungsfreiheit wegen einer solchen Obliegenheitsverletzung kann sich der Versicherer jedoch nicht (mehr) berufen, wenn er über einen längeren Zeitraum weder die Vorlage des beschädigten Leitungswasserrohres verlangt, noch dessen Schadhaftigkeit überhaupt bestreitet.KG06.07.2007
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8 U 182/06 - Annahmefrist; Schriftform bei Vermietung vom "Reißbrett"Leitsatz: 1. Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB ist es in der Regel ausreichend, wenn das nach § 147 Abs. 2 BGB abgegebene Vertragsangebot der einen Mietpartei von der anderen Mietpartei binnen zwei bis drei Wochen angenommen wird (Klarstellung zum Urteil des Senats v. 4.12.2004 - 8 U 304/99, GE 2001, 418). 2. Zur Einhaltung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB im Falle von Änderungen des geplanten Bauwerks und fehlender Unterlagen (Einrichtungspläne). (Leitsätze des Einsenders)KG05.07.2007
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12 U 236/06 - Erlösauskehr; Auskunft über Verkehrswertermittlung; Verjährung; Berechtigter; BindungswirkungLeitsatz: 1. Ist der Bescheid des LaRoV über den Anspruch auf Veräußerungserlös existent und wirksam geworden, ist er mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen, soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Bescheid berufen sind, zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen. 2. Der Beginn der Verjährungsfrist eines durch einen Verwaltungsakt festgestellten Anspruchs auf Veräußerungserlös ist erst mit der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes für den Berechtigten anzunehmen. 3. Besteht Anspruch auf Auskehr eines etwaigen Differenzbetrages zwischen dem erzielten Kaufpreis und dem im Zeitpunkt der Veräußerung bestehenden Verkehrswert gem. § 6 Abs. 6 a S. 5 VermG, und ist der Anspruchsinhaber ohne eigenes Zutun über die Grundlagen der Feststellung des Kaufpreises im Unklaren, so hat er einen Anspruch auf Auskunft über die dem Grundstücksverkauf zugrunde liegende Verkehrswertermittlung. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg28.06.2007
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24 W 15/07 - Eigenmächtiger Austausch von Doppelkastenfenstern gegen Kunststoffenster als unzulässige bauliche Veränderung; Rückbauanspruch nur bei Nachteil für die GemeinschaftLeitsatz: 1. Der eigenmächtige Austausch von erneuerungsbedürftigen Altbaukastendoppelfenstern aus Holz gegen Kunststoffenster ist eine unzulässige bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG. 2. Eine Rückbaupflicht besteht nur dann, wenn die Eigentümergemeinschaft dadurch objektiv beeinträchtigt ist (hier verneint). (Leitsätze der Redaktion)KG26.06.2007
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I-24 U 55/07 - Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs; Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung; angemessene Frist für Rückgabe der Mietkaution; AufrechnungLeitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung seiner Kaution ist in angemessener Frist nach Ende des Mietverhältnisses fällig (hier: 33 Monate). 2. Der Vermieter kann gegen die Kaution nicht mit Heizkostennachforderungen aufrechnen, wenn diesen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Abrechnung der sonstigen Betriebskosten zusteht.OLG Düsseldorf19.06.2007
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1 W 175/07 - Kein Zivilrechtsweg für die Eichung von MeßgerätenLeitsatz: 1. Ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht eröffnet, so hat das angerufene Zivilgericht den Rechtsstreit nach § 17 a Abs. 2 GVG von Amts wegen an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen. In einem solchen Fall ist es grundsätzlich unzulässig, offenzulassen, ob der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist und einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit zurückzuweisen. 2. Für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, mit dem der Antragsteller begehrt, das Eichamt zu verpflichten, die Stromzähler in der Wohnung zu überprüfen/eichen, sind gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VWGO die Verwaltungsgerichte zuständig.KG12.06.2007
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8 U 154/06 - Vollstreckung notarieller Urkunde; Bestimmtheitsgebot; BestimmtheitserfordernisLeitsatz: Zu den Erfordernissen an die Bestimmtheit von Gläubiger und Schuldner in einer notariellen Urkunde. Die Regelung "Sollte die Genehmigungserklärung nicht fristgerecht vorliegen, ist der Erschienene zu 2) Ersteher" erfüllt nicht das für § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notwendige Bestimmtheitserfordernis. (Leitsätze des Einsenders)KG11.06.2007
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I-24 U 207/06 - Gaststätte, Pachtvertrag, VertragsstrafeLeitsatz: Die Klausel in einem Gaststätten-Pachtvertrag, nach der bei jeder Zuwiderhandlung gegen eine Getränkebezugsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € verwirkt sei, ist unwirksam.OLG Düsseldorf08.06.2007
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8 U 179/06 - Keine Straßenreinigungsentgelte für Anlieger von PrivatstraßenLeitsatz: Bei den gemäß § 1 Abs. 1 Berl. StrReinG der Straßenreinigungspflicht unterliegenden Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs handelt es sich nicht um Zufahrten im Sinne von § 5 Abs. 1 Berl. StrReinG. Eigentümer oder sonstige im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 Berl. StrReinG Berechtigte von Grundstücken, die an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, nicht aber an eine öffentliche Straße angrenzen, sind keine Hinterlieger im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berl. StrReinG. (Änderung der Rechtsprechung)KG07.06.2007