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Urteil Vollstreckung notarieller Urkunde
Schlagworte
Vollstreckung notarieller Urkunde; Bestimmtheitsgebot; Bestimmtheitserfordernis
Leitsätze
Zu den Erfordernissen an die Bestimmtheit von Gläubiger und Schuldner in einer notariellen Urkunde.
Die Regelung "Sollte die Genehmigungserklärung nicht fristgerecht vorliegen, ist der Erschienene zu 2) Ersteher" erfüllt nicht das für § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notwendige Bestimmtheitserfordernis.
(Leitsätze des Einsenders)
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