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Suchergebnis Urteilssuche (751 - 760 von 855)

  1. BVerwG 8 B 81.07 - Bestandskraft und Verwaltungsakten; Bindungswirkung der Abweisung der Verpflichtungsklage auf Rückübertragung
    Leitsatz: Mit der rechtskräftigen, auf § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestützten Abweisung der Verpflichtungsklage auf Rückübertragung wird mit bindender Wirkung zwischen den Verfahrensbeteiligten festgestellt, dass dem Kl. kein Restitutionsanspruch zusteht.
    BVerwG
    14.11.2007
  2. BVerwG 8 B 54.07 - Vertrauensschutz bei Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts; Schätzung des Wertausgleichs für Bebauung, Modernisie-rung oder Instandsetzung
    Leitsatz: 1. Grobfahrlässige Unkenntnis von den zur Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts führenden Umständen ist nur dann gegeben, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. 2. Trotz Fehlens einer ordnungsgemäßen behördlichen Schätzung der für den Wertausgleich maßgebenden Kosten für die Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des restituierten Grundstücks ist das Verwaltungsgericht dann zu einer eigenständigen Schätzung befugt, wenn deren Grundlagen bereits im behördlichen Verfahren sachverständig ermittelt und beurteilt worden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    07.11.2007
  3. BVerwG 5 C 1.07 - Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Entschädigung; Kleinbetriebsregelung; NS-Verfolgte; Unternehmensentschädigung; Vervielfältiger
    Leitsatz: Die Höhe der Entschädigung nach § 2 NS-VEntschG bemisst sich auch dann nach dem Vierfachen des vor der Entschädigung zuletzt festgestellten Einheitswertes des Betriebsgrundstücks, wenn im Rahmen der Unternehmensentschädigung die "Kleinbetriebsregelung" des § 4 Abs. 2 a EntschG entsprechend gilt.
    BVerwG
    26.10.2007
  4. BVerwG 8 C 10.06 - Berechtigter; untergegangener Berechtigter; Gemeinschaft; altrechtliche Gemeinschaft; Separationsinteressentengemeinschaft; Realgemeinde; Wiederbelebung
    Leitsatz: Eine durch das brandenburgische Gesetz über die Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten vom 11. Mai 1951 aufgelöste altrechtliche Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution ihres früheren Grundvermögens als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt nicht wieder auf; sie ist nicht beteiligungsfähig im Sinne von § 61 Nr. 2 VwGO (im Anschluss an das Urteil vom 29. August 2006 - BVerwG 8 C 21.05 - BVerwGE 126, 316 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 86).
    BVerwG
    24.10.2007
  5. BVerwG 8 C 2.07 - Anscheinsbeweis; ausreisewilliger Miterbe; ungeteilte Erbengemeinschaft; in Westdeutschland lebende Miterben; gesamthänderische Berechtigung; Kausalität; einzelner Nachlassgegenstand; Erbbaurecht; Nötigung und Zwang zur Veräußerung; widerlegbare Vermutung
    Leitsatz: Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG greift auch dann ein, wenn außerhalb der DDR lebende Miterben im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerungshandlung eines ausreisewilligen, in der DDR lebenden Miterben ihre durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundene Rechtsposition an einzelnen Vermögenswerten veräußern. Auch in diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für die Erteilung der Verkaufsvollmacht der übrigen Miterben war (Fortführung der Rechtsprechung des Senats - vgl. Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40 = ZOV 2005, 379).
    BVerwG
    23.10.2007
  6. BVerwG 8 B 48.07 - Beweislast für Unredlichkeit; manipulativer Erwerb; Erwerbschance; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: 1. Eine materielle Beweislastentscheidung ist erst zu treffen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit erheblich sind, trotz Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht abschließend aufklärbar sind. Gelangt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß die redlichkeitsbegründenden Tatsachen nicht erwiesen sind, muß es prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs durch das Bestehen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte erschüttert wird, die zu vernünftigen, durch Tatsachen belegbaren, ernstzunehmenden Zweifeln an der Redlichkeit führen. 2. Entscheidend sind Umstände, die in dem Sinne erwerbsbezogen sind, daß sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen. Es genügt allerdings nicht, daß sich die Anstößigkeit auf einen Vorgang bezieht, der bei bloßer Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist. 3. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Voraussetzung für den nachfolgenden Eigentumserwerb kann die Anstößigkeit des Erwerbs ergeben.
    BVerwG
    17.10.2007
  7. BVerwG 8 B 53.07 - Einzelfallunrecht
    Leitsatz: 1. Das Vermögensgesetz will - nur - solche vermögensentziehenden oder -beeinträchtigenden Maßnahmen wiedergutmachen, die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind. 2. Ein i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.10.2007
  8. BVerwG 5 B 193.07 - Auszugsrecht als laufende Verbindlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 EntschG
    Leitsatz: Ein Auszugsrecht stellt eine laufende Verbindlichkeit i. S. v. § 3 Abs. 4 S. 1 EntschG dar. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    11.10.2007
  9. BVerwG 8 B 32.07 - Rücknahmeerklärung; Beschwerderücknahme; Vorverfahren; Bevollmächtigtenzuziehung; Kostenfestsetzungsverfahren; Gerichtszuständigkeit
    Leitsatz: 1. Eine Rücknahmeerklärung bindet den Erklärenden grundsätzlich, es sei denn, die Prozeßerklärung ist für das Gericht und den Prozeßgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln. 2. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO) ist Teil des Kostenfestsetzungsverfahrens, für das nach § 164 VwGO das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist.
    BVerwG
    11.10.2007
  10. BVerwG 8 C 11.06 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Zuständigkeit; Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Entscheidungskompetenz; Würdigkeitsprüfung
    Leitsatz: Ist die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte einer Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG unterlag, so ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auch für die Entscheidung über eine Entschädigungsberechtigung des Zweitgeschädigten nach § 7 a Abs. 3 c Satz 1 VermG zuständig.
    BVerwG
    09.10.2007