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Urteil Bestandskraft und Verwaltungsakten
Schlagworte
Bestandskraft und Verwaltungsakten; Bindungswirkung der Abweisung der Verpflichtungsklage auf Rückübertragung
Leitsatz
Mit der rechtskräftigen, auf § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestützten Abweisung der Verpflichtungsklage auf Rückübertragung wird mit bindender Wirkung zwischen den Verfahrensbeteiligten festgestellt, dass dem Kl. kein Restitutionsanspruch zusteht.
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