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Urteil Einzelfallunrecht
Schlagworte
Einzelfallunrecht
Leitsätze
1. Das Vermögensgesetz will - nur - solche vermögensentziehenden oder -beeinträchtigenden Maßnahmen wiedergutmachen, die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind.
2. Ein i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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