« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 855)

  1. 3 U 49/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; Haustürgeschäft
    Leitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    07.11.2007
  2. 3 Ss OWi 494/07 - Baumschutzsatzung gegenüber BGB vorrangig; Abschneiden von überhängenden Zweigen
    Leitsatz: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie eine Baumschutzsatzung gehen den Regelungen des BGB vor, so dass entgegen § 910 BGB ein Grundstückseigentümer herüberragende Zweige nicht abschneiden darf. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Hamm
    06.11.2007
  3. 32 Wx 146/07 - Gottesdienstempfang; Anspruch ausländischer Miteigentümer auf Duldung einer Parabolantenne trotz vorhandenem Kabelanschluss, Grundrecht auf Information; Freiheit der Religionsausübung; ästhetischer Eindruck; Schüsselwald; Satellitenantenne
    Leitsatz: 1. Selbst bei vorhandenem Kabelanschluss kann das Informationsinteresse und das Interesse an der Ausübung der Religion eines Wohnungseigentümers dazu führen, dass die übrigen Wohnungseigentümer die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach dulden müssen, wenn eine geringere Beeinträchtigung ihrer Eigentumsrechte durch eine andere Anbringung z.B. auf dem Balkon nicht möglich ist. 2. Bei der erforderlichen Abwägung kommt neben dem Informationsinteresse auch der Freiheit der Religionsausübung und in deren Rahmen der Ermöglichung der Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen ein besonderer Stellenwert zu, insbesondere wenn die Teilnahme an Gottesdiensten einzelnen Bewohnern nicht möglich ist und Fernsehsender, die regelmäßig gottesdienstliche Handlungen ausstrahlen, nur über Satelliten zu empfangen sind. 3. Wird bei der Abwägung den Eigentumsrechten der anderen Eigentümer vor der Informations- und Religionsausübungsfreiheit mit der Begründung der Vorzug gegeben, dass ein "Schüsselwald" zu befürchten sei, müssen die Tatsachengerichte hierzu konkrete tatsächliche Feststellungen treffen. Bei dieser Feststellung muss die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude, die Struktur der Bewohner und der Umstand, dass die Wohnungseigentümer die Gestattung von dem Abschluss einer Vereinbarung abhängig machen können, nach der der Antragsteller verpflichtet wird, den Anschluss durch andere Eigentümer, die auf vom gleichen Satelliten ausgestrahlte Programme angewiesen sind, bei Bedarf zu gestatten, berücksichtigt werden.
    OLG München
    06.11.2007
  4. 34 Wx 060/07 - WEG-Verwalter nicht Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer bei Streit um Verwalterpflichten/Verwalterrechte; Einsichtsrecht des Verwaltungsbeirats in Vollmachten
    Leitsatz: 1. Im Streit um die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums kann dieser als Beschwerdeführer nicht zugleich Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer sein. 2. Zur Befugnis des Verwaltungsbeirats, Einblick in die zur Eigentümerversammlung dem Verwalter erteilten Vollmachten zu nehmen.
    OLG München
    31.10.2007
  5. I-24 U 94/07 - Gewerberaummietrecht, öffentliche Grundbesitzangaben, Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Nach der Klausel: „Sollten sich die vom Vermieter zu tragenden Kosten gegenüber dem Stand vom Vertragsschluss in der Zukunft erhöhen, so ist der Vermieter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Erhöhung diese Mehrkosten anteilig auf den Mieter umzulegen …“ darf der Vermieter auch gegen ihn selbst rückwirkend festgesetzte öffentliche Grundbesitzabgaben auf den Mieter abwälzen, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag solche Betriebskosten grundsätzlich übernommen hat. 2. Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gilt nicht im Gewerberaummietrecht.
    OLG Düsseldorf
    29.10.2007
  6. 8 W 71/07 - Ortsübliche Vergleichsmiete nicht nach späterem Mietspiegel; zeitliche Anwendungsbereiche von Mietspiegeln; Erhebungsstichtag; Lageumstufung; maßgeblicher Zeitpunkt für Ermittlung der ortsüblichen Miete
    Leitsatz: Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens geltende Mietspiegel auch dann heranzuziehen, wenn später ein neuer Mietspiegel mit einem nach dem maßgeblichen Zeitpunkt liegenden Erhebungsstichtag veröffentlicht wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    25.10.2007
  7. I-10 U 24/07 - Kautionsvereinbarung und Aufrechnungsausschluss; Barkaution; treuhänderische Verwaltung; Verwertung für ungesicherte Fremdforderungen; Kautionszinsen; Mietkaution bei Gewerbevermietung
    Leitsatz: 1. Die Kautionsvereinbarung in einem Pachtvertrag über eine Gaststätte, der Pächter stellt eine Barkaution "als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Verpächters aus diesem Vertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung", ist gemäß § 157, 242 BGB dahin auszulegen, dass die Barkaution unabhängig von einer Übereignung an den Vermieter wirtschaftlich dem Mieter zusteht und entsprechend ihrer ausdrücklichen Zweckbestimmung dem Vermieter nur zur treuhänderischen Verwaltung zufließen soll. Dies schließt ihre Verwertung für nicht gesicherte Fremdforderungen aus. 2. Allein der Erwerb fremder Mietforderungen durch Abtretung macht diese nicht zu einer gesicherten Forderung i. S. d. Vermieters. 3. Der Aufrechnungsausschluss erfasst auch die dem Mieter zustehenden vertraglichen Kautionszinsen; denn auch diese erhöhen die Sicherheit und sind Teil des dem Mieter zustehenden einheitlichen Kautionsrückzahlungsanspruchs.
    OLG Düsseldorf
    25.10.2007
  8. 6 U 140/06 - Wohnungseigentumsrecht, Umbaumaßnahmen an Altbausubstanz, Mängel, Werkvertragsrecht, Kaufrecht
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob der Veräußerer eines Wohnungseigentumsrechts, der vertraglich Umbaumaßen an der Altbausubstanz übernommen hatte, für Mängel an der Altbausubstanz nach Werkvertrags- oder Kaufrecht haftet. 2. Zum Arglistvorwurf im Kaufrecht bei Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels (hier: Undichtigkeiten im Bereich einer Dachterrasse) durch den Veräußerer.
    KG
    16.10.2007
  9. 8 U 34/07 - Schweigen des Vermieters auf Bitte um Untermieterlaubnis; Schweigen des Mieters auf Nachfrage zur beabsichtigten Nutzungsart
    Leitsatz: 1. Ein Schweigen des Vermieters auf die Bitte um Untervermietungserlaubnis von Geschäftsräumen gilt nicht als Verweigerung, wenn die beabsichtigte Nutzungsart der Räume trotz Anfrage des Vermieters nicht angegeben wird. 2. Die Nennung des Namens, der Anschrift und des Berufs des Untermieters reicht dann nicht, um ein Sonderkündigungsrecht des Mieters aufgrund einer angenommenen Erlaubnisverweigerung zu begründen. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    11.10.2007
  10. 8 U 210/06 - Parabolantenne für deutschen Staatsbürger ausländischer Herkunft auf Balkon
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein deutscher Staatsangehöriger mit kurdischer Herkunft vom Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Balkon der Wohnung zum Empfang kurdischer Fernsehprogramme verlangen kann. 2. Auch ein deutscher Staatsbürger mit ausländischer Herkunft kann einen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender haben. Eine Differenzierung lediglich danach, ob der Mieter deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht, ist in den Fällen des nachträglichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ungeeignet. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    KG
    11.10.2007