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Urteil Parabolantenne für deutschen Staatsbürger ausländischer Herkunft auf Balkon


Schlagworte

Parabolantenne für deutschen Staatsbürger ausländischer Herkunft auf Balkon

Leitsätze

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein deutscher Staatsangehöriger mit kurdischer Herkunft vom Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Balkon der Wohnung zum Empfang kurdischer Fernsehprogramme verlangen kann.

2. Auch ein deutscher Staatsbürger mit ausländischer Herkunft kann einen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender haben. Eine Differenzierung lediglich danach, ob der Mieter deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht, ist in den Fällen des nachträglichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ungeeignet.

(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)

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