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Urteil Ortsübliche Vergleichsmiete nicht nach späterem Mietspiegel
Schlagworte
Ortsübliche Vergleichsmiete nicht nach späterem Mietspiegel; zeitliche Anwendungsbereiche von Mietspiegeln; Erhebungsstichtag; Lageumstufung; maßgeblicher Zeitpunkt für Ermittlung der ortsüblichen Miete
Leitsatz
Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens geltende Mietspiegel auch dann heranzuziehen, wenn später ein neuer Mietspiegel mit einem nach dem maßgeblichen Zeitpunkt liegenden Erhebungsstichtag veröffentlicht wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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