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62 S 165/87 - Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung; Verkauf einer ersteigerten E-Wohnung durch Hypothekenbank; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz des Mieters; Berechtigtes Interesse des VermietersLeitsatz: Zur Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB (Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung).LG Berlin21.01.1988
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62 S 165/87 - Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung; Verkauf einer ersteigerten E-Wohnung durch Hypothekenbank; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz des Mieters; berechtigtes Interesse des VermietersLeitsatz: Zur Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB (Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung).LG Berlin21.01.1988
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62 S 165/87 - Kündigungsrecht des Erstehers; Zwangsversteigerung; Rechte des Erstehers; Sonderkündigungsrecht; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz des Mieters; berechtigtes Interesse des VermietersLeitsatz: Das Sonderkündigungsrecht nach § 57 a ZVG ist abhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses nach § 564 b BGB.LG Berlin21.01.1988
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62 S 186/87 - Wirkung eines Mietpreisstellenbescheides über den Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid, Bindungswirkung; Rechtsbehelfe, aufschiebende Wirkung; BestandskraftLeitsatz: 1. Ein noch nicht bestandskräftiger Mietpreisstellenbescheid nach § 11 Abs. 6 AMVOB steht einem Rückforderungsverlangen des Mieters nicht im Wege. 2. Die Verwaltungsbehörde entscheidet im Verfahren gem. § 11 Abs. 6 AMVOB über Grund und Höhe des zulässigen Wertverbesserungszuschlages.LG Berlin21.01.1988
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61 S 226/87 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Gebrauchsüberlassung; Abmahnung; Familienangehörige; unbefugter Gebrauch; SchwiegersohnLeitsatz: Überläßt der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters die Wohnung unbefugt zum alleinigen Gebrauch Familienangehörigen, rechtfertigt dieses Verhalten des Mieters eine fristlose Kündigung.LG Berlin18.01.1988
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61 S 420/87 - Unpünktliche Mietzinszahlung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Vertragsverletzung, schuldhafte; Mietzinszahlung, unpünktliche; Abmahnung des Vermieters; Anmahnung der MietzahlungLeitsatz: Will der Vermieter das Mietverhältnis wegen unpünktlicher Mietzinszahlungen fristlos kündigen, so ist die vorherige Abmahnung des Mieters erforderlich. Die bloße Anmahnung der fälligen Miete reicht nicht aus.LG Berlin18.01.1988
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62 S 320/87 - Eigenbedarf; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarf, teilgewerbliche Nutzung; Wohnflächenbedarf; Prozeßkostenrisiko; Familieneinkommen; Mieterschutz; Härte, nicht zu rechtfertigende; Miete, tragbareLeitsatz: 1. Zur Frage, wann der Vermieter eine Wohnung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB "benötigt"; zum selbstverschuldeten Eigenbedarf. 2. Der zur Miete wohnende Vermieter ist bei einer form- und fristgerechten Kündigung seines Vermieters, die nicht offensichtlich unwirksam ist, nicht gehalten, Prozeßrisiken in Kauf zu nehmen, um so einen Eigenbedarf zu verhindern. 3. Auch ein alleinstehender Vermieter ist berechtigt, Eigenbedarf für eine Wohnung geltend zu machen, die für eine Einzelperson sehr großzügig ist. 4. Der Mieter, dessen Wohnung wegen Eigenbedarfs benötigt wird, muß auch eine höhere Miete bis zur ortsüblichen und im Rahmen des Familieneinkommens tragbare Miete in Kauf nehmen. 5. Einer Eigenbedarfskündigung steht nicht entgegen, daß der Vermieter einen Teil der herausverlangten Wohnung zu gewerblichen Zwecken nutzen will. 6. Die Tasache, daß es schwierig ist, eine den jeweiligen Wünschen und Vorstellungen entsprechende Wohnung zu finden, genügt nicht für die Annahme einer besonderen Härte im Sinne des § 556 a BGB.LG Berlin18.01.1988
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29 S 75/87 - Mahnung mit gleichzeitiger Fristsetzung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Verzug, Mahnung; Fristsetzung, qualifizierte; Nachfrist; AblehnungsandrohungLeitsatz: Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB können mit der den Verzug begründenden Mahnung in einem Schreiben zusammengefaßt werden; ein solches Schreiben muß nicht zwei Fristen enthalten.LG Berlin12.01.1988
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64 S 225/87 - Verstopfung des Hauptabflußrohres; nur Aufwendungsersatzanspruch, kein Freistellungsanspruch des Mieters; Mangel der Mietsache; Mietzinsminderung; Verstopfung von Abflußrohren; Abflußrohre, Überprüfung; Überprüfungspflicht des Vermieters; Rohrverstopfung; Aufwendungsersatz; Freistellungsanspruch; Vorschußpflicht des VermietersLeitsatz: 1. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht gehalten, die im Hause verlegten Abflußrohre in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu überprüfen. 2. Bei häufigeren Verstopfungen, die auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten, ist der Vermieter jedoch zu regelmäßigen Überprüfungen etwa in jährlichen Abständen verpflichtet. Ferner ist er dann verpflichtet, die Mieter darauf hinzuweisen, daß die Einleitung von verstopfenden Gegenständen (z.B. Küchenabfälle, Intimtextilien) nicht zulässig ist. 3. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung einer Rohrverstopfung besteht grundsätzlich erst dann, wenn ihm diese Aufwendungen entstanden sind. Die Voraussetzungen für einen Kostenvorschußanspruch sind gesondert darzulegen.LG Berlin08.01.1988
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64 S 258/87 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen des Vormieters; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungsmaßnahmen des Vormieters; Gasetagenheizung, Erneuerung; Modernisierungszuschlag; Preisstellenverfahren; Altes Recht; AnwendungLeitsatz: 1. § 30 I. BMG ist ungeachtet seines Außerkrafttretens am 1.1.1988 auf davor abgeschlossene Tatbestände weiter anzuwenden. 2. Für vor dem 1.1.1988 abgeschlossene Modernisierungen ist § 11 Abs. 1 AMVOB weiter anzuwenden. 3. Vom Vormieter durchgeführte Wertverbesserungsmaßnahmen können nur dann Grundlage eines Modernisierungszuschlages sein, wenn der Vermieter diese finanziert oder von dem Vormieter abgekauft hat. 4. Der Austausch einer mitvermieteten funktionsuntauglichen Gasetagenheizung gegen eine neue Gasetagenheizung stellt keine Wertverbesserung dar, die einen Modernisierungszuschlag rechtfertigte. 5. Mit dem Außerkrafttreten der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 AMVOB am 1.1.1988 sind die Zivilgerichte zur Entscheidung sowohl über den Grund als auch die Höhe des Wertverbesserungszuschlages zuständig geworden, soweit bis zu diesem Zeitpunkt kein Preisstellenverfahren anhängig gemacht worden ist.LG Berlin05.01.1988