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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 652)

  1. VII ZR 487/99 - Allgemeine Geschäftsbedingungen, - in Bauverträgen bei Absicht der Mehrfachverwendung
    Leitsatz: In Bauverträgen sind vorformulierte Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn der Verwender im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Absicht der Mehrfachverwendung hatte.
    BGH
    13.09.2001
  2. III ZR 228/00 - Amtshaftung, - des Versteigerungsgerichts über Meistbietendem; Zwangsversteigerung, keine Amtshaftung im Verfahren der - nach Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen Zustellungsfehlers
    Leitsatz: Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
    BGH
    13.09.2001
  3. V ZB 10/01 - Verkündung des Eigentümerbeschlusses hat konstitutive Bedeutung; Verfahrensführungsbefugnis
    Leitsatz: a) Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens läßt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt. Einer formellen Beteiligung des Erwerbers durch das Gericht bedarf es nicht. b) Der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu. Es handelt sich im Regelfall um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses. c) Die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität. Ein solcher Negativbeschluß ist kein Nichtbeschluß.
    BGH
    23.08.2001
  4. V ZR 104/00 - Verwendungsersatzanspruch; Sachenrechtsmoratorium; Kreditgenossenschaft
    Leitsatz: a) Wer nach Art. 233 § 2 a EGBGB zum Besitz eines Grundstücks berechtigt war (Sachenrechtsmoratorium), kann von dessen Eigentümer Ersatz der auf das Grundstück gemachten notwendigen, nicht aber anderer Verwendungen verlangen. b) Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht einer nach dem Unternehmensgesetz der DDR gegründeten Kreditgenossenschaft zu, in die die Genossenschaftsbank Berlin den Besitz eines Grundstücks zur Nutzung des Bankgebäudes eingebracht hat.
    BGH
    27.07.2001
  5. VII ZR 203/00 - Bauhandwerkersicherungshypothek, Vormerkung für - bei Teilleistungen; Teilleistungen, Bauhandhandwerkersicherungshypothek für - und nachfolgende Leistungen
    Leitsatz: Der Rang einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für erbrachte Teilleistungen kann nicht für eine Hypothek zur Sicherung nachfolgender Leistungen genutzt werden.
    BGH
    26.07.2001
  6. III ZR 206/00 - Amtspflichtverletzung, bei Behörden Untätigkeit nach Widerspruch; Widerspruch, - gegen Zurückstellungsbescheid; Untätigkeit, Amtspflichtverletzung bei - nach Widerspruch; Sofortvollzug, fehlende Anordnung des -s und Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: Legt der Bauherr gegen die auf § 15 BauGB gestützte Zurückstellung seines Baugesuchs Widerspruch ein, so hat die Bauaufsichtsbehörde mit Rücksicht auf dessen aufschiebende Wirkung die Amtspflicht, die Bearbeitung fortzusetzen, solange kein Sofortvollzug angeordnet wird.
    BGH
    26.07.2001
  7. III ZR 243/00 - Zwangsversteigerung, Nutzpflichten des Gerichts bei -; Sicherungsgeber, - nicht geschützter Dritter bei Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks obliegen dem Versteigerungsgericht grundsätzlich keine Amtspflichten gegenüber dem Zedenten eines zur Sicherheit an den Vollstreckungsgläubiger abgetretenen Grundpfandrechts.
    BGH
    26.07.2001
  8. IX ZR 149/00 - Bauträger, eigenständige Sicherungsabrede für -; Sicherungsabrede, isolierte - für Bauunternehmer
    Leitsatz: a) Sind die Vergütungsansprüche aus einem notariellen Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks mit einem dort zu erstellenden Gebäude nur Zug um Zug gegen Aushändigung einer den Anforderungen des § 7 MaBV genügenden Bürgschaft zu erfüllen, kann ein Dritter, dem die Vergütungsansprüche abgetreten wurden, gleichwohl mit dem Auftraggeber eine eigenständige (eingeschränkte) Sicherungsabrede mündlich wirksam vereinbaren. Der Auftraggeber darf die Erfüllung des Vergütungsanspruchs jedoch verweigern, bis er die dem notariellen Vertrag entsprechende Bürgschaft erhalten hat. b) Sind die Voraussetzungen für die Rückgabe der aufgrund der mündlichen (eingeschränkten) Sicherungsabrede erteilten Bürgschaft gegeben, kann der Auftraggeber die Rückgabe nicht unter Berufung darauf verweigern, er habe die nach dem Hauptvertrag geschuldete Sicherheit nicht erhalten. c) Eine den Anforderungen des § 7 MaBV entsprechende Bürgschaft deckt jedenfalls auch Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers, die sich daraus ergeben, daß die Fläche des zu errichtenden Gebäudes geringer als vereinbart ist, und bereits vor Abnahme geltend gemacht worden sind.
    BGH
    19.07.2001
  9. X ZR 29/99 - Aufwendungen, Nachlegungslast für ersparte - des Schuldners für Gläubiger
    Leitsatz: Die Darlegungslast für ersparte Aufwendungen des Schuldners bei vom Gläubiger zu vertretender Unmöglichkeit trifft grundsätzlich den Gläubiger. Diesem können jedoch bei der Darlegung im Einzelfall Erleichterungen zugute kommen.
    BGH
    17.07.2001
  10. X ZR 71/99 - Ersparnisse, Beweislast für - des Gläubigers beim Schuldner; Umsatzsteuer, - für Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung
    Leitsatz: a) Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 326 BGB trifft die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner. b) Eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB ist, soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten und stellt damit selbst steuerbaren Umsatz dar.
    BGH
    17.07.2001