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  1. OLG Dresden - Geruchsimmissionen; Belästigungen durch -; Rindermastbetrieb, Wohnhausbebauung an bestandsgeschütztem -
    Leitsatz: Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, bei dem die Gefahr besteht, daß es unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch Geruchsimmissionen ausgesetzt ist (hier: geplante Wohnbebauung, die an einen bestandsgeschützten Rindermastbetrieb heranrückt).
    BGH
    21.06.2001
  2. XII ZR 49/99 - Nicht ohne weiteres Sittenwidrigkeit bei Überschreitung der ortsüblichen Miete oder Pacht um 100 %; Wucher; auffälliges Mißverhältnis; EOP-Methode
    Leitsatz: a) Im Rahmen der Prüfung, ob bei einem Gaststättenpachtvertrag ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und der Vertrag deshalb als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist auch die von der EOP-Methode abgeleitete sogenannte "indirekte Vergleichswertmethode" nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden marktüblichen Pachtzins zu bestimmen (Fortführung von Senatsurteil BGHZ 141, 257 f.). b) Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein krasses Mißverhältnis zwischen dem vereinbarten Miet- oder Pachtzins und dem marktüblichen Miet- oder Pachtzins, so rechtfertigt dies allein - wenn keine weiteren für ein sittenwidriges Verhalten sprechenden Umstände hinzukommen - den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des objektiv Begünstigten regelmäßig nur dann, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar war, wie hoch der marktübliche Miet- oder Pachtzins in etwa sein dürfte.
    BGH
    13.06.2001
  3. X ZB 10/01 - Vergaberecht, Grenzen des -s bei faktischer Kontrolle durch Auftraggeber
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht erforderlich, daß diese auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden, der an der Entscheidung mitgewirkt hat. Betraut ein öffentlicher Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen, kommt es nicht zu einem öffentlichen Auftrag i. S. von § 99 Abs. 1 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, er über diesen eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet.
    BGH
    12.06.2001
  4. X ZR 150/99 - Verschulden, - bei Vertragsschluß bei Vergabe öffentlicher Aufträge; Ausschreibungsverfahren, Aufhebung des -s nur aus schwerwiegendem Grund
    Leitsatz: Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.
    BGH
    12.06.2001
  5. VII ZR 420/00 - Formularmäßiger Verzicht auf Zurückbehaltungsrecht des Grundstückskäufers unwirksam; Kaufpreisminderung bei Verweigerung von Nachbesserungen
    Leitsatz: 1. Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: "Der amtierende Notar wird angewiesen, den Antrag auf Umschreibung des Eigentums erst dann zu stellen, wenn der in bar zu entrichtende Kaufpreis ... voll gezahlt ist." benachteiligt den Klauselgegner hinsichtlich der Pflicht zur Vorleistung unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGBG unwirksam. 2. Der Erwerber kann mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen oder den Erwerbspreis mindern, wenn der Bauträger als alleiniger Eigentümer durch die endgültige Verweigerung der Nachbesserung zu erkennen gibt, daß er nicht bereit ist, an der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche mitzuwirken.
    BGH
    07.06.2001
  6. VII ZR 471/99 - Gewährleistungspflicht des Fliesenlegers; Pflicht des Handwerkers zur Prüfung von Vorleistungen Dritter
    Leitsatz: Der Umfang der Verpflichtung eines Fliesenlegers, Vorleistungen anderer Unternehmer zu prüfen, wird durch DIN 18352 Abschnitt 3.1.3 (Fassung 1985) nicht abschließend umschrieben.
    BGH
    07.06.2001
  7. XII ZR 273/98 - Vereinbarung von asymmetrischen Kündigungsfristen wirksam
    Leitsatz: Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen Sonderkündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.
    BGH
    30.05.2001
  8. VIII ZR 51/00 - Arglistige Täuschung durch Bevollmächtigten im Restitutionsverfahren; Erwerb eines Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: Zur arglistigen Täuschung durch den Erwerber eines Restitutionsanspruchs, der es vor Abschluß des Abtretungsvertrages übernommen hatte, die Belange der Veräußerin in deren Namen gegenüber dem Amt für offene Vermögensfragen wahrzunehmen, und ihr für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs - und damit auch für dessen Bewertung - wesentliche Informationen vorenthielt.
    BGH
    23.05.2001
  9. VIII ZR 51/00 - Arglistige Täuschung durch Bevollmächtigten im Restitutionsverfahren; Erwerb eines Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: Zur arglistigen Täuschung durch den Erwerber eines Restitutionsanspruchs, der es vor Abschluß des Abtretungsvertrages übernommen hatte, die Belange der Veräußerin in deren Namen gegenüber dem Amt für offene Vermögensfragen wahrzunehmen, und ihr für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs - und damit auch für dessen Bewertung - wesentliche Informationen vorenthielt.
    BGH
    23.05.2001
  10. V ZR 353/99 - Auflassung; Falschbezeichnung der - und Identitätserklärung; Identitätserklärung, - nach Auflassung
    Leitsatz: Ist den Parteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich eine unschädliche Parzellenverwechslung unterlaufen, hat der Kl. lediglich Anspruch auf Erteilung einer der Form des § 29 GBO entsprechenden, die Falschbezeichnung richtigstellenden, Erklärung (Identitätserklärung). Der Übergang von einer Auflassungsklage zur Klage auf Abgabe der Identitätserklärung, die beide auf denselben Kaufvertrag gestützt werden, stellt keine Klageänderung, sondern eine qualitative Klagebeschränkung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO dar. ZPO §§ 62, 521 Wird im Falle der materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft verfahrenswidrig ein Teilversäumnisurteil gegen einzelne Streitgenossen erlassen, erwächst dieses in formeller und materieller Rechtskraft, wenn es nicht von einem der betroffenen Streitgenossen angefochten wird. Ergeht gegen die übrigen Streitgenossen ein streitiges Urteil, hindert eine hiergegen von einem Streitgenossen eingelegte Berufung nur den Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils (im Anschluß an Senat, BGHZ 131, 376 ff.). Diejenigen Streitgenossen, gegen die das rechtskräftige Teilversäumnisurteil ergangen ist, sind daher in der Berufungsinstanz nicht als Partei beteiligt. Gegen sie kann keine unselbständige Anschlußberufung eingelegt werden. BGB § 155 Übersehen Parteien, die sich auf den lastenfreien Übergang eines Grundstücks einigen, das Bestehen einer möglicherweise valutierten Hypothek, führt dies regelmäßig nicht zu einer fehlenden Einigung über den Kaufpreis. Ungeregelt bleibt lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Käufer Beseitigung des Rechtsmangels verlangen kann. EGBGB Art. 231 § 6; ZGB-DDR §§ 472, 474 Hat ein Grundstückskäufer lediglich aufgrund einer den Vertragsparteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich unterlaufenen Parzellenverwechslung kein Eigentum erworben, kommt eine Durchbrechung der Verjährung nach § 472 Abs. 2 ZGB in Betracht, wenn der Kaufvertrag vollständig abgewickelt worden ist und die Parteien über mehr als 20 Jahre davon ausgegangen sind, der Eigentumswechsel sei wirksam vollzogen worden.
    BGH
    18.05.2001