Urteil Ersparnisse, Beweislast für - des Gläubigers beim Schuldner
Schlagworte
Ersparnisse, Beweislast für - des Gläubigers beim Schuldner; Umsatzsteuer, - für Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung
Leitsätze
a) Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 326 BGB trifft die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner.
b) Eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB ist, soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten und stellt damit selbst steuerbaren Umsatz dar.
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