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XII ZR 233/99 - Gebrauchsüberlassung, unentgeltliche - bei Werkvertrag und Verjährung; Hebebühne, Beschädigung einer geliehenen -Leitsatz: Überläßt der Besteller dem Werkunternehmer unentgeltlich ein Gerät zur Herstellung des Werkes, unterliegen Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen Beschädigung des Gerätes der kurzen Verjährungsfrist entsprechend den §§ 558, 606 BGB (Fortführung von BGHZ 54, 264 und 119, 35).BGH19.12.2001
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V ZR 493/99 - Nutzungsentgeltanspruch; Schadensersatzanspruch gegen VerfügungsberechtigtenLeitsatz: a) Der Verfügungsberechtigte hat Ansprüche auf Entgelte aus einem Nutzungsverhältnis, die ab 1. Juli 1994 entstanden und noch nicht erfüllt sind, an den Berechtigten abzutreten. b) Sind ab 1. Juli 1994 entstandene Ansprüche auf Entgelt aus einem Nutzungsverhältnis infolge einer ordnungswidrigen Verwaltung durch den Verfügungsberechtigten erloschen oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzbar, hat der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten, wenn ihn hieran ein Verschulden trifft, Schadensersatz zu leisten.BGH14.12.2001
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VII ZR 148/01 - Beschwer, Entscheidung über Aufrechnung und -Leitsatz: Hat das Landgericht über Gegenforderungen des Bekl. ausdrücklich durch Aufrechnung entschieden, darf die Beschwer nicht mit der Begründung verneint werden, es liege ein Abrechnungsverhältnis vor.BGH13.12.2001
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VII ZR 27/00 - Mängelbeseitigung, Gläubigerverzug mit -; Annahmeverzug, - für MängelbeseitigungLeitsatz: Scheitert die Fertigstellung des Werkes nur daran, daß die vom Unternehmer angebotene Mängelbeseitigung nicht angenommen wird, kann der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen.BGH13.12.2001
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VII ZR 305/99 - Bauforderungen, Schadensersatz bei Verstoß gegen Gesetz zur Sicherung von -Leitsatz: 1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen. 2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld"BGH13.12.2001
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X ZR 192/00 - Anrufweiterleitung, Zugang von Willenserklärungen bei -Leitsatz: Die Schaltung einer Anrufweiterleitung, bei der Telefonanrufe, die auf dem Apparat eines tatsächlich oder nach der Verkehrsanschauung zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Mitarbeiter eingehen, an einem anderen Telefonapparat entgegengenommen werden, bewirkt, daß der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter - unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen - im Zweifel nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt gilt, Willenserklärungen oder diesen gleichzustellende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen.BGH12.12.2001
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X ZR 39/00 - Vertragsverletzung, entfernter Mangelfolgeschaden als positive -; Hauptleistungspflicht, positive Vertragsverletzung für -Leitsatz: Auch ein Schaden, der durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht entsteht, kann als entfernter Mangelfolgeschaden den Regeln der positiven Vertragsverletzung unterliegen.BGH12.12.2001
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V ZR 65/01 - Falschbezeichnung, - bei AuflassungLeitsatz: Wird der Gegenstand der Auflassung von den Beteiligten versehentlich falsch bezeichnet, so finden die allgemeinen Regeln zur rechtlichen Behandlung einer Falschbezeichnung ("falsa demonstratio non nocet") Anwendung. Die Auflassung ist danach nur hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt.BGH07.12.2001
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VII ZR 19/00 - Nachbesserung, Zustimmung zur - kein GewährleistungsverzichtLeitsatz: Das Einverständnis eines Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung umfaßt in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche.BGH06.12.2001
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VII ZR 440/00 - Feststellungsklage, - über GewährleistungspflichtLeitsatz: Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden soll, hat die Mängel im einzelnen so genau zu bezeichnen, daß kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht.BGH06.12.2001