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  1. III ZR 282/00 - Amtspflichtverletzung und enteignungsgleicher Eingriff bei Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
    Leitsatz: Eine Gemeinde ist nicht berechtigt, die Entscheidung über eine Bauvoranfrage über die angemessene Bearbeitungszeit hinauszuzögern, wenn das Bauvorhaben nach der noch gültigen Rechtslage planungsrechtlich zulässig ist, aber ein - noch nicht verkündeter - Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit anders gearteten Zielen vorliegt.
    BGH
    12.07.2001
  2. VI ZR 160/00 - Sittenwidrigkeit, - der Unterlassung nur bei gebotenem Handeln
    Leitsatz: Ein Unterlassen verletzt die guten Sitten nur, wenn das geforderte Tun einem sittlichen Gebot entspricht.
    BGH
    10.07.2001
  3. V ZR 246/00 - - Duldung von Industrielärm; Ansiedlung in der Nähe einer vorhandenen Immissionsquelle
    Leitsatz: Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle (hier: Industrielärm einer Hammerschmiede) in deren Nähe ansiedelt, ist zwar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet, wohl aber zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hält.
    BGH
    06.07.2001
  4. VII ZR 399/99 - Sitzplätze, Zahl der - für ein Lokal nach Verkehrrsitte; Café, beschränkte Platzzahl in einem - als Mangel
    Leitsatz: Die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch eines Ladenlokals ist nach allgemeiner, gewerblicher Verkehrssitte unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu ermitteln, wobei es auf die örtlichen Gegebenheiten ankommen kann.
    BGH
    05.07.2001
  5. IX ZR 327/99 - Räumungsanspruch des Vermieters keine Masseschuld; Haftung der Konkursmasse des Mieters für vertragswidrigen Zustand der Mietsache
    Leitsatz: 1. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet ein Aussonderungsrecht im Konkurs nur in demselben Umfang wie derjenige nach § 985 BGB. Ein weitergehender mietvertraglicher Räumungsanspruch ist lediglich eine Insolvenzforderung (Abweichung von BGHZ 127, 156, 165 ff.). 2. Die Konkursmasse des Mieters haftet für einen vertragswidrigen Zustand der Mietsache, über die das Mietverhältnis vor Konkurseröffnung beendet war - insbesondere für Altlasten -, nur, soweit der Konkursverwalter den Zustand durch ihm selbst zuzurechnende Handlungen verursacht hat. 3. Auch in der Insolvenz einer juristischen Person obliegt dem Verwalter jedenfalls vorrangig die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Demgegenüber treten denkbare Liquidationsaufgaben zurück.
    BGH
    05.07.2001
  6. III ZR 11/00 - Amtshaftung, - bei Stillegungsverfügung trotz Baugenehmigung; Baugenehmigung, Stillegungsverfügung nach - und Amtshaftung
    Leitsatz: a) Zum "Gebrauch eines Rechtsmittels" im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB gehört es nicht, daß der Bauherr, der gegen eine Baustillegungsverfügung Widerspruch eingelegt hat, wegen dessen aufschiebender Wirkung die bereits begonnenen Bauarbeiten fortsetzt. b) Stützt der Kl. einen Amtshaftungsanspruch darauf, daß sein Bauvorhaben trotz einer erteilten Baugenehmigung stillgelegt worden ist, so muß das Gericht, das die Stillegung für rechtmäßig hält, weil die erteilte Baugenehmigung rechtswidrig gewesen sei, auch prüfen, ob der Amtshaftungsanspruch sich aus dem Erlaß der Baugenehmigung herleiten läßt (Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils vom 20. November 1986 - III ZR 206/85 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Streitgegenstand 1).
    BGH
    05.07.2001
  7. III ZR 235/00 - staatlicher Verwalter; Aufwendungsersatz; Verwaltervergütung
    Leitsatz: Zum Anspruch des staatlichen Verwalters auf Ersatz von Aufwendungen und auf Vergütung.
    BGH
    05.07.2001
  8. V ZR 215/00 - Veräußerung, kein Eintritt des Erwerbers nach - in bloße Besitzrechtsvereinbarungen
    Leitsatz: Die Vereinbarung eines schuldrechtlichen Rechts zum Besitz zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und dem Besitzer begründet gegen den Erwerber des Grundstücks nur unter den Voraussetzungen von § 571 Abs. 1 BGB ein Recht zum Besitz.
    BGH
    29.06.2001
  9. V ZR 128/00 - Bereicherungsansprüche, - des Mieters wegen Bebauung
    Leitsatz: Bereicherungsansprüche des Mieters wegen der Bebauung eines fremden Grundstücks in der berechtigten Erwartung des späteren Eigentumserwerbs (condictio ob rem) werden auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht durch §§ 994 ff. BGB ausgeschlossen.
    BGH
    22.06.2001
  10. V ZR 202/00 - Eigenheim, Miteigentumsbruchteil an - und Sachenrechtsbereinigung; Miteigentumsbruchteil, - an Eigenheim und Sachenrechtsbereinigung; Nutzer, Anspruch des -s bei Eigentumsbruchteil nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: Der Käufer eines ehedem volkseigenen Miteigentumsbruchteils an einem mit einem Eigenheim bebauten Grundstück kann nach § 121 Abs. 2 SachenRBerG zum Ankauf des Bruchteils von dessen jetzigem Inhaber berechtigt sein.
    BGH
    22.06.2001