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61 S 161/89 - Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf MietspiegelLeitsatz: Ist eine Wohnung mit einem Bad ausgestattet und vermietet worden und waren die Einrichtungen des Bades bei Mietbeginn derart beschädigt, daß der Mieter sich veranlaßt sah, das Bad auf eigene Ko-sten neu einzurichten, so ist diese Wohnung im Berliner Mietspiegel dem Tabellenfeld "Wohnung mit Bad" zuzuordnen.LG Berlin05.10.1989
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61 S 170/88 - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Nichtbeachtung der WartefristLeitsatz: 1. Erhöhungen der Kostenmiete, deren Rechtsgrund nicht unter die §§ 3 bis 5 MHG fällt, lösen die einjährige Wartefrist aus. 2. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG ist unwirksam, wenn es vom Vermieter bereits mehrere Monate (hier 10 Monate) vor Ablauf der einjährigen Wartefrist abgesandt worden ist.LG Berlin30.01.1989
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61 S 172/89 - Zum Begriff "Wohnung mit Sammelheizung"Leitsatz: Eine "Wohnung mit Sammelheizung" liegt auch dann vor, wenn die ganze Woh-nung durch Nachtstromspeicheröfen erwärmt wird. Dabei ist es nicht erforderlich, daß alle Räume der Wohnung mit Heizkörpern versehen sind. Vielmehr reicht es aus, wenn auch die nicht mit einem Heizkörper versehenen Räume durch die übrigen Heizkörper ausreichend erwärmt werden.LG Berlin02.11.1989
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61 S 189/89 - Fehlende Beheizbarkeit der Küche; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Heizmöglichkeit, Küche; Küche, Beheizung; Küchenofen; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignetLeitsatz: Die fehlende Heizmöglichkeit in der Küche der Wohnung stellt für sich allein noch keinen Mangel der Mietsache dar.LG Berlin05.06.1989
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61 S 198/88 - Rückforderung preisrechtswidriger Kaution weiterhin möglich; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung, Wegfall; Kaution, preisrechtswidrige; Leistung, einmalige preisrechtswidrige; Rückforderungsanspruch; Kautionsvereinbarung, gesetzeswidrigeLeitsatz: Hat der Mieter einer ehemals preisgebundenen Altbauwohnung noch zur Zeit der Preisbindung eine preisrechtlich unzulässige Kaution gezahlt, so kann er vom Vermieter auch nach Aufhebung der Preisbindung die Rückzahlung dieser Kaution verlangen.LG Berlin06.03.1989
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61 S 221/88 - Beseitigung von Wasserflecken; Instandsetzungspflicht; Wasserflecken, Beseitigung; Schönheitsreparaturen, fällige; Verwirkung; Anspruchsverlust; Überlagerung von Instandsetzung und InstandhaltungspflichtLeitsatz: Der Mieter kann die Beseitigung von Wasserflecken, die er nicht verursacht hat, von seinem Vermieter auch dann verlangen, wenn die von ihm zu tragenden Schönheitsreparaturen bereits fällig sind.LG Berlin02.03.1989
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61 S 34/85 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlages; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag, Fälligkeit; Preisstellenverfahren; Fälligkeit der MieterhöhungLeitsatz: Durch die Anrufung der Preisstelle zur Feststellung eines Wertverbesserungszuschlages ändert sich an der Fälligkeit eines zulässigen und erklärten Modernisierungszuschlages nichts. Bis zur Entscheidung der Mietpreisstelle sind Erhöhungsbeträge gerichtlich zwar nicht durchsetzbar, geschuldet sind sie gleichwohl.LG Berlin24.01.1989
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61 S 436/88 - Verabredete Schriftform des Vorvertrages; Mietvorvertrag, Schriftform; Vertragsschluß, mündlicher; Schriftform, verabredete; Vorvertrag, Abgrenzung zur AbsichtserklärungLeitsatz: Mündliche Absichtserklärungen kein Mietvorvertrag.LG Berlin10.04.1989
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61 S 489/87 - Unansehnlicher Parkettfußboden; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Parkettfußboden; Zustand, vertragsmäßiger; Parkettstäbe, fehlende; vertragsmäßige Nutzung; Zementfußboden im WohnraumLeitsatz: Ist der Zustand des Parkettfußbodens, in dem er sich bei Mietbeginn befindet, der vertragsmäßige Zustand, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter das Parkett abziehen läßt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Parkettfußboden während der Mietzeit in einen Zustand gerät, der die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung in Frage stellt.LG Berlin05.01.1989
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61 S 75/89 - Guthaben; Heizkostenabrechnung; Betriebskostenguthaben; deklaratorisches Schuldanerkenntnis; RückzahlungsanspruchLeitsatz: Eine ein Guthaben für den Mieter ergebende Heizkostenabrechnung ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Soweit es den sich aufgrund der Vorauszahlungen des Mieters möglicherweise ergebenden Rückzahlungsanspruch als tatsächlich bestehend bestätigt, hat es potentiell konstitutive Wirkung.LG Berlin23.10.1989