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Urteil Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf Mietspiegel


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Leitsatz

Ist eine Wohnung mit einem Bad ausgestattet und vermietet worden und waren die Einrichtungen des Bades bei Mietbeginn derart beschädigt, daß der Mieter sich veranlaßt sah, das Bad auf eigene Ko-sten neu einzurichten, so ist diese Wohnung im Berliner Mietspiegel dem Tabellenfeld "Wohnung mit Bad" zuzuordnen.

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