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Suchergebnis Urteilssuche (251 - 260 von 573)
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61 S 427/88 - Kündigungsfristvereinbarung; SchriftformLeitsatz: Wenn der Vermieter und der Mieter mündlich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren als im schriftlichen Mietvertrag vorgesehen war, ist diese Vereinbarung zwar nach den §§ 566, 125 BGB unwirksam, doch kann sich der Vermieter nach Treu und Glauben darauf nicht berufen.LG Berlin11.05.1989
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11 S 424/88 - Beweismittel; Mietspiegel; Mietenspiegel; Sachverständigengutachten; MieterhöhungLeitsatz: Auch ein zwei Jahre alter Mietspiegel ist bis zum Zeitpunkt seiner Neuerstellung einem Sachverständigengutachten als Beweismittel vorzuziehen.LG Hamburg05.05.1989
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3 T 137/89 - Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; Erwerber; Grundstückserwerber; GrundstücksverkaufLeitsatz: Die Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks wird unwirksam, wenn ein Dritter Eigentümer des Grundstücks geworden ist.LG Aachen28.04.1989
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9 S 4/89 - Gebührenerhöhung; Breitband-Kabelanlagen; Vorauszahlung, Telekommunikationsordnung; Rückwirkung; VertrauensschutzLeitsatz: Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung für Breitband Kabelanlagen ab 1. Januar 1988 auch in den Fällen der Vorauszahlung.LG Berlin27.04.1989
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61 T 5 u. 6/89 - Titel; Herausgabe; Vollstreckung; Familienangehörige; Ehegatte; RäumungLeitsatz: Hat der Vermieter gegen seinen Mieter einen Titel auf Herausgabe der Mietsache (Wohnung) erstritten, so wirkt dieser Titel auch gegen die Familienangehörigen des Mieters, insbesondere gegen seinen Ehegatten.LG Berlin27.04.1989
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63 T 42/89 - RäumungsfristLeitsatz: Zur Verlängerung einer Räumungsfrist über den in einem Vergleich festgesetzten Termin hinaus.LG Berlin26.04.1989
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64 T 29/89 - Gebührenstreitwert; Beweissicherungsverfahren; MängelbeseitigungsanspruchLeitsatz: 1. Der Streitwert für das Beweissicherungsverfahren richtet sich nach dem ob-jektiven Interesse des Antragstellers an der Sicherung des Beweismittels. 2. Bei einem Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Mängeln (Baumängel oder Mängel der Mietsache) ist der Streitwert in der Regel identisch mit dem Wert der Mängelbeseitigungsansprüche, deren Durchsetzung das Beweissicherungsverfahren dienen soll.LG Berlin25.04.1989
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64 S 245/88 - Ersatzzustellung; Wohnungsaufgabe; Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage; KostenentscheidungLeitsatz: 1. Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung nicht angetroffen, so kann die Zustellung auch dadurch erfolgen, daß das zu übergebende Schriftstück an dem Wohnort bei der zuständigen Postanstalt niedergelegt wird und eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben wird. 2. Diese Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der zuständigen Postanstalt setzt aber voraus, daß der Adressat des zuzustellenden Schriftstücks die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wurde, tatsächlich innehat, d.h. dort lebte und insbesondere auch schlief. 3. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn der Adressat bereits vorher den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlegt hatte. 4. Der Wille des Adressaten, die bisherige Wohnung aufzugeben, muß für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein. Für die Aufgabe spricht, daß der Adressat seine persönliche Habe in die neue Wohnung mitge nommen hat und in dieser auch später verblieben ist. Der Aufgabeabsicht steht nicht entgegen, daß der Adressat weiterhin im Besitz eines Schlüssels zu seiner früheren Wohnung ist und das Türschild mit dem gemeinsamen Ehenamen nicht entfernt hat. 5. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Räumungsklage gegen einen von mehreren Mitmietern fehlt immer dann, wenn der Mitmieter den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und der Vermieter hiervon Kenntnis erhalten hat. 6. Nach dem Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung darf auch die Kostenentscheidung gegen eine am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligte Partei geändert werden.LG Berlin25.04.1989
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- 64 S 147/88 - Zuständigkeit für RäumungsfristverlängerungLeitsatz: Über die Verlängerung einer Räumungsfrist aus einem Prozess-vergleich entscheidet das AG.LG Berlin24.04.1989
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64 S 96/89 - Ofenreinigungsklausel; Verwendungsersatz; preisrechtswidrige Kautionsvereinbarung; MängelgewährleistungsansprücheLeitsatz: 1. Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach der Mieter die Kosten der Ofenreinigung zu tragen hat, benachteiligt den Mieter unangemessen, wenn sie keinen Höchstbetrag für den Fall enthält, daß innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehrere Reinigungen anfallen. 2. Der Mieter, der einen Anspruch auf Ersatz der auf die Mietsache gemachten notwendigen Verwendungen geltend macht, muß im Bestreitensfall nachweisen, daß ihm tatsächlich Aufwendungen entstanden sind. 3. Die Wirksamkeit einer früher preisrechtlich unzulässigen Kautionsvereinbarung richtet sich nunmehr nach § 550 b BGB. 4. Mängel wegen Mängeln der Mietsache sind durch die §§ 537 ff. BGB abschließend geregelt. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung bestehen daneben nicht.LG Berlin18.04.1989