« zurück zur Suche
Urteil Beweismittel
Schlagworte
Beweismittel; Mietspiegel; Mietenspiegel; Sachverständigengutachten; Mieterhöhung
Leitsatz
Auch ein zwei Jahre alter Mietspiegel ist bis zum Zeitpunkt seiner Neuerstellung einem Sachverständigengutachten als Beweismittel vorzuziehen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat