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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; Erwerber; Grundstückserwerber; Grundstücksverkauf
Leitsatz
Die Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks wird unwirksam, wenn ein Dritter Eigentümer des Grundstücks geworden ist.
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