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VG 10 A 361.89 - Zweckentfremdung; teilgewerbliche Nutzung; Wohnzweck; Wohnzusammenlegung; juristische PersonLeitsatz: Eine zweckfremde Nutzung gem. § 1 Abs. 4 b ZwVbVO liegt nicht vor, wenn der Wohnungsinhaber mit ausschließlichem Wohnsitz in Berlin seine berufliche Tätigkeit auf dem Immobiliensektor durch juristische Personen bzw. Personengesellschaften ausübt, deren einziger Geschäftsführer er ist.VG Berlin12.12.1989
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VG 10 A 321.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohnzweck; Unterbringung von Aus- und ÜbersiedlernLeitsatz: Die Unterbringung von Aus- und Übersiedlern stellt kein Interesse dar, das das öffentliche Interesse an der Nutzung von Wohnraum zu Wohnzwecken erheblich überwiegt.VG Berlin04.12.1989
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OVG 7 B 31.88 - Aufteilung der Handwerkerrechnung in Leistungseinheiten; wertverbessernde Baukosten in HandwerkerrechnungLeitsatz: Werden von der Preisstelle für Mieten bei der Anerkennung wertverbessernder Baukosten zur Aufteilung in einer Handwerkerrechnung nur pauschal angegebener Montagezeiten sogenannte Leistungseinheiten gebildet, so setzt dies voraus, daß einer solchen "Leistungseinheit" jeweils ein vergleichbarer Zeitaufwand zuzuordnen ist.OVG Berlin28.06.1989
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OVG 7 B 83.88 - Verwaltungsgerichtliches Verfahren; Aufklärungspflicht; Gelegenheit zur Stellungnahme; Berücksichtigung von BelegenLeitsatz: Will das Verwaltungsgericht Belege für Aufwendungen wegen Unvollständigkeit oder mangelnder Nachvollziehbarkeit unberücksichtigt lassen, die im vor angegangenen Verfahren von den Verwaltungsbehörden anerkannt worden waren, so muß es seine Bedenken mit den Parteien spätestens in der mündlichen Verhandlung im einzelnen erörtern und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.OVG Berlin15.02.1989
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OVG 7 B 37.88 - preisgebundener Altbau; Neubau durch wertverbessernde Grundrissänderung; WertverbesserungszuschlagLeitsatz: Wird einer Altbauwohnung an der Stelle des früheren hinteren Treppenaufgangs ein neuer Wohnraum (hier Bad) hinzugefügt, so kann dieser Raum als Neubau und zugleich die übrige Wohnung weiterhin als Altbau anzusehen sein.OVG Berlin19.07.1989
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OVG 7 B 35.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Schätzung der Aufwendungen durch Mietpreisstelle; aufstockende Modernisierung; Gemeinschaftsantenne mit zusätzlichem ProgrammLeitsatz: 1. Hat der Vermieter unzweifelhaft auf seine Kosten wohnwertverbessernde Maßnahmen vorgenommen und ist nur die Höhe seiner Aufwendungen offen, so kann dieser Aufwand von der insoweit sachkundigen Mietpreisstelle geschätzt werden. 2. Die Feststellung wohnwertverbessernder Aufwendungen kann sowohl auf die regelmäßig heranzuziehenden Rechnungen und Zahlungsbelege als auch auf alle anderen zulässigen und geeigneten Beweismittel gestützt werden, zu denen auch die Sachkunde der Preisstelle für Mieten gehört. 3. Zur aufstockenden Modernisierung (zweite Gemeinschaftsantenne mit zusätzlichem Programm).OVG Berlin14.07.1989
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7 B 24/88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; Modernisierung; Grundrissveränderungen; zusätzliches Zimmer; Be- und Entwässerungsleitungen; FolgekostenLeitsatz: 1. Grundrißveränderungen als Modernisierung. 2. Der Gewinn eines zusätzlichen Zimmers auf - im wesentlichen - Kosten der bisherigen Mädchenkammer als Modernisierung. 3. Kosten der Verlegung von Be- und Entwässerungsleitungen als Folgekosten von modernisierender Grundrißänderung gehören zu den Modernisierungskosten.OVG Berlin28.04.1989
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OVG 7 B 24.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Grundrissveränderung; zusätzliches ZimmerLeitsatz: 1. Eine nachhaltige Erhöhung des Wohnwertes kann auch dann eintreten, wenn sie nicht das eigentliche Ziel der Baumaßnahme ist. 2. Wird bei gleichgebliebener Wohnungsgröße durch Änderung der Grundrisse ein weiteres Zimmer geschaffen, so kann dies den Wohnwert verbessern.OVG Berlin28.04.1989
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OVG 7 B 17.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Wohnungszusammenlegung; BadeinbauLeitsatz: Eine Wohnungszusammenlegung, die zur erstmaligen Einrichtung eines Bades führt, verbessert schon dadurch den Nutzungswert der Wohnung.OVG Berlin05.04.1989
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OVG 7 B 14.88 - Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau; Wiederherstellung von Wohnraum; Austausch des HeizkesselsLeitsatz: Eine Beschädigung eines Gebäudes im Sinne von § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist nur gegeben, wenn wesentliche Bauteile in erheblichem Umfang beschädigt sind; der bloße Austausch des unbrauchbar gewordenen Heizkessels einer Zentralheizung genügt dafür nicht.OVG Berlin08.02.1989