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  1. IV ZR 169/10 - Wiederaufleben des Miterbenvorkaufsrechts nach Erbteilveräußerung
    Leitsatz: Das Vorkaufsrecht des Miterben lebt nach Veräußerung seines Erbanteils auch dann nicht in der Person des Erwerbers wieder auf, wenn er den Miterben später beerbt (im Anschluss an BGHZ 121, 47).
    BGH
    19.01.2011
  2. VIII ZR 87/10 - Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen; maßgeblicher im Förderungsvertrag angegebener Förderungszweck; Kürzungsbeträge; Mieterhöhung bei mit öffentlichen Mitteln geförderter Modernisierung; ModInstRL Berlin; geförderte Instandsetzung; Instandsetzungsförderung; formelle Begründung einer Mieterhöhung; Midetobergrenze
    Leitsatz: Ob öffentliche Förderungsmittel als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden und damit im Rahmen der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anzugeben sind, beurteilt sich grundsätzlich nach dem im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszweck.
    BGH
    19.01.2011
  3. VIII ZR 12/10 - Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen; maßgeblicher im Förderungsvertrag angegebener Förderungszweck; Kürzungsbetrag; Modernisierung; Wohnberechtigungsschein
    Leitsatz: 1. Ob öffentliche Förderungsmittel als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden und damit im Rahmen der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anzugeben sind, beurteilt sich grundsätzlich nach dem im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszweck. 2. Die öffentliche Förderung durch die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz an den Mieter hat nicht zur Folge, dass die Zustimmung zu einer höheren Miete bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 558 BGB verweigert werden könnte. (Nichtamtliche Leitsätze)
    BGH
    19.01.2011
  4. VI ZR 325/09 - Schadensersatz bei arglistiger Täuschung durch einen Dritten; vorgetäuschte Dachsanierung bei Grundstückskauf; Erhaltungsinteresse; Erfüllungsinteresse
    Leitsatz: Der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch des arglistig getäuschten Käufers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Täuschung nicht erfolgt wäre (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96).
    BGH
    18.01.2011
  5. VIII ZB 45/10 - Nachweis der rechtzeitigen Einreichung eines Fristverlängerungsantrags; Widerlegung des gerichtlichen Eingangsstempels; Einwurf in Gerichtsbriefkasten; Fristverlängerung für Berufung
    Leitsatz: Beruft sich eine Partei für die rechtzeitige Einreichung eines Fristverlängerungsantrags darauf, dass sie den Schriftsatz - entgegen dem gerichtlichen Stempelaufdruck - rechtzeitig in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen habe, muss zunächst das Gericht dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Briefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitpunkt herbeiführen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    18.01.2011
  6. VIII ZR 89/10 - Betriebskostenabrechung; formelle Wirksamkeit; materielle Richtigkeit; Abrechnungseinheit; Umlagemaßstab; unterschiedliche Flächenangaben; Abrechnung nach Personenzahl
    Leitsatz: 1. Die Angabe unterschiedlicher Wohnflächen beeinträchtigt nicht die für die formelle Wirksamkeit notwendige Nachvollziehbarkeit der Betriebskotenabrechung. 2. Der Vermieter preisfreien Wohnraums ist bei Fehlen einer entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung regelmäßig berechtigt, in der Betriebskostenabrechnung mehrere von ihm verwaltete und der Wohnnutzung dienende zusammenhängende Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechungseinheit zusammenzufassen. Ob die der Abrechung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Betriebskosten maßgeblich sind und ob die insoweit angesetzten Flächenangaben zutreffen, betrifft nicht die („formelle") Wirksamkeit, sondern die (inhaltliche) Richtigkeit der Abrechung. 3. Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist. 4. Hat der Mieter Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung, bleibt es ihm unbenommen, diese einer Überprüfung auf ihre sachliche Berechtigung zu unterziehen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.01.2011
  7. IX ZR 13/07 - Gläubigeranfechtung; Bereitstellungsanspruch; Anwendungsbefugnis; Einlösungsbetrag; Beweislast; Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.
    BGH
    13.01.2011
  8. IX ZR 53/09 - Zwangsvollstreckung; vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger; Bindung des Insolvenzverwalters; Insolvenz
    Leitsatz: Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.
    BGH
    13.01.2011
  9. VIII ZR 148/10 - Einwendungsausschluss für Mieter auch bei Betriebskostenpauschale; Zugang der Betriebskostenabrechnung; Ausschlussfrist; Betriebskosten; Einwendungen gegen einzelne Betriebskostenpositionen; rechtzeitige Erhebung von Einwendungen; Nachforderungen; Hemmung der Verjährung; Mahnbescheid; unklarer Barcode
    Leitsatz: Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.
    BGH
    12.01.2011
  10. VIII ZR 296/09 - Vorbehaltlose Zahlung von Betriebskostensalden kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Betriebskosten; Guthaben; Nachforderung; Ausschlussfristen; Abrechnungsfrist
    Leitsatz: Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH - VIII ZR 94/05 - und - VIII ZR 265/07).
    BGH
    12.01.2011