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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger; Bindung des Insolvenzverwalters; Insolvenz
Leitsatz
Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.
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