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Urteil Einwendungsausschluss für Mieter auch bei Betriebskostenpauschale
Schlagworte
Einwendungsausschluss für Mieter auch bei Betriebskostenpauschale; Zugang der Betriebskostenabrechnung; Ausschlussfrist; Betriebskosten; Einwendungen gegen einzelne Betriebskostenpositionen; rechtzeitige Erhebung von Einwendungen; Nachforderungen; Hemmung der Verjährung; Mahnbescheid; unklarer Barcode
Leitsatz
Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.
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