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Urteil Schadensersatz bei arglistiger Täuschung durch einen Dritten
Schlagworte
Schadensersatz bei arglistiger Täuschung durch einen Dritten; vorgetäuschte Dachsanierung bei Grundstückskauf; Erhaltungsinteresse; Erfüllungsinteresse
Leitsatz
Der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch des arglistig getäuschten Käufers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Täuschung nicht erfolgt wäre (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96).
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