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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 800)
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VIII ZR 164/10 - Mieterhöhung bei nicht angekündigten ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.BGH02.03.2011
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VIII ZR 209/10 - Minderung wegen Minderfläche bei möbliert vermieteter Wohnung; vereinbarte Wohnfläche; Möblierungszuschlag; Vorauszahlung für StromkostenLeitsatz: Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert.BGH02.03.2011
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VIII ZR 163/10 - Unwirksamer formularmäßiger KündigungsausschlussLeitsatz: Ein befristeter Kündigungsausschluss ist schon dann unwirksam, wenn die Kündigung erstmals nach Ablauf von vier Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig sein soll (Bestätigung von BGH, GE 2011, 35). (Leitsatz der Redaktion)BGH02.03.2011
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VIII ZR 19/10 - Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung nach KosteninteresseLeitsatz: Mit der einseitigen Erledigungserklärung tritt für beide Parteien an die Stelle des Sachinteresses regelmäßig das Kosteninteresse. Die Frage, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, spielt nur im Rahmen der Begründetheit des in der einseitigen Erledigungserklärung liegenden Feststellungsantrags eine Rolle. (Leitsatz der Redaktion)BGH01.03.2011
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II ZR 297/08 - Kreditfinanzierter Erwerb von Genossenschaftsanteilen als verbundener Vertrag; Widerruf des Beitritts zur Genossenschaft; Rückabwicklungsansprüche und InsolvenzLeitsatz: a) Werden mit dem durch einen Kredit finanzierten Erwerb von Genossenschaftsanteilen vorrangig Kapitalanlage- und/oder Steuerzwecke verfolgt, ist der Beitrittsvertrag mit Rücksicht auf den mit der Beteiligung verfolgten wirtschaftlichen Zweck und die Schutzbedürftigkeit des Anlegers einem Vertrag im Sinn von § 358 Abs. 3 BGB gleichzustellen. b) Liegen auch die weiteren Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts vor, ist der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf des Darlehensvertrags nicht mehr an den Beitritt zu der Genossenschaft gebunden. Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft sind seine Rechte gegenüber der Genossenschaft jedoch auf das Auseinandersetzungsguthaben beschränkt. c) Ist der Darlehensbetrag im Zeitpunkt des Widerrufs des Darlehensvertrags der Genossenschaft bereits zugeflossen, findet die Rückabwicklung beider Verträge gemäß § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Verbraucher ausschließlich zwischen ihm und der Darlehensgeberin statt. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen der Darlehensgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet wird. d) In der Insolvenz der Darlehensgeberin kann der Verbraucher seine vor Insolvenzeröffnung entstandenen Rückabwicklungsansprüche nur noch nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorschriften durchsetzen.BGH01.03.2011
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XI ZR 96/09 - Schrottimmobilien; Finanzierter Immobilienkauf; Verletzung der Aufklärungspflicht; Schadensersatzanspruch des Anlegers; finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung; Rückabwicklung; Anrechnung von verbleibenden außergewöhnlich hohen SteuervorteilenLeitsatz: a) Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt. b) Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben. c) Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt. (Anschluss an BGH, Urteile vom 30. November 2007 - V ZR 284/06 -, vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06 -, vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 - sowie vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 -)BGH01.03.2011
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V ZR 208/09 - Überhöhter Kaufpreis für Eigentumswohnung; Grundstücksverkauf; Wucher; Sittenwidrigkeit; Kausalgeschäft; Verfügungsgeschäft; verwerfliche GesinnungLeitsatz: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert eines Grundstücks (hier: Wohnungseigentumsrecht) und dem Kaufpreis indiziert noch nicht einen Ausbeutungsvorsatz im Sinne des Wuchertatbestands, wohl aber die Sittenwidrigkeit des Kausalgeschäfts, die allerdings regelmäßig das Verfügungsgeschäft unberührt lässt. (Leitsatz der Redaktion)BGH25.02.2011
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V ZB 253/10 - Zwangsversteigerungsverfahren; Eigentumsfiktion zugunsten der eingetragenen Gesellschafter bei Versterben eines Gesellschafters; Entbehrlichkeit der Rechtsnachfolgeklausel; Zwangsvollstreckung gegen grundbesitzende GbRLeitsatz: a) § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist. b) Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen. (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, GE 2011, 123).BGH24.02.2011
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VII ZR 61/10 - Schuldhafte Verletzung der Bauüberwachungspflicht; Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen Architekten; Verjährungsbeginn mit Annahme; Erfüllung des Vertrags; Architektenvertrag; Abnahme; Mängel; Abwicklungsverhältnis; MängelbeseitigungLeitsatz: Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634 a BGB n.F., sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).BGH24.02.2011
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VII ZB 20/09 - Einseitige Erledigungserklärung; Mangelbeseitigung durch Dritte; selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Das gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 14/10, GE 2011, 198 = WuM 2011, 46).BGH24.02.2011