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Urteil Mieterhöhung bei nicht angekündigten Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Mieterhöhung bei nicht angekündigten Modernisierungsmaßnahmen
Leitsatz
Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.
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