Urteil Zwangsversteigerungsverfahren
Schlagworte
Zwangsversteigerungsverfahren; Eigentumsfiktion zugunsten der eingetragenen Gesellschafter bei Versterben eines Gesellschafters; Entbehrlichkeit der Rechtsnachfolgeklausel; Zwangsvollstreckung gegen grundbesitzende GbR
Leitsätze
a) § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist.
b) Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen. (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, GE 2011, 123).
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