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  1. 67 S 328/94 - Weitervermietungspflicht; Nachmietergestellung; teilgewerbliche Vermietung
    Leitsatz: Bei vorzeitiger Rückgabe einer teilgewerblich vermieteten Wohnung bildet es kein arglistiges Unterlassen einer vorzeitigen Weitervermietung, wenn der Vermieter die vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter deswegen nicht akzeptiert, weil diese nur ein reines Wohnmietverhältnis, nicht aber ein teilgewerbliches Mietverhältnis abschließen wollen.
    LG Berlin
    09.02.1995
  2. 333 S 112/94 - Mietminderung; Minderung; Bolzplatz; Schulhof; Lärm; Spielplatz; Beseitigungsanspruch; Mangel
    Leitsatz: Mietet jemand eine Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Schule, die nachträglich mit einem Spiel- und Bolzplatz ausgestattet wird, so besteht kein Anspruch gegen den Vermieter, daß dieser gegen den Schulträger wegen Lärmstörungen vorgeht, ebensowenig, wie ein Recht zur Mietminderung besteht. Die besondere Lage der Wohnung ist jedoch als unbehebbarer Mangel im Verfahren zur Mieterhöhung zu berücksichtigen.
    LG Hamburg
    09.02.1995
  3. VII ZR 143/93 - Leistungsverzeichnis; Verkehrssitte; Leistungsbeschreibung; Sachverständigengutachten; Schalldämmung; Türanlage
    Leitsatz: Bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung von Leistungsverzeichnissen kann den Ausführungen eines technischen Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zukommen. Sie beschränkt sich im wesentlichen darauf, das für die Beurteilung bedeutsame Fachwissen zu vermitteln, also etwa Fachsprache und Üblichkeiten, vor allem wenn sie sich zu einer Verkehrssitte im Sinne von § 157 BGB verdichtet haben (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - VII ZR 163/93 = BauR 1994, 625 = ZfBR 1994, 222 = NJW RR 1994, 1108). Die Frage, ob eine Beschreibung der Leistung ingenieurtechnisch korrekt oder vorzugswürdig ist, kann nur insoweit auf die Auslegung des Vertrags zurückwirken, als eine ingenieurtechnisch unkorrekte Leistungsbeschreibung das für die Auslegung maßgebliche Verständnis aus der objektiven Empfängersicht beeinflußt hat. ZPO § 286 Die sachverständige Begutachtung als solche muß neben allen übrigen maßgeblichen Umständen des Einzelfalles vom Gericht selbst gewürdigt werden. Vor allem die Abwägung der vom Sachverständigen vermittelten Erkenntnisse gegenüber denen, die sich aus der individuellen Situation ergeben, hat das Gericht in eigener Verantwortung vorzunehmen. Unter anderem hat es zudem zu prüfen, ob dem Gutachten fehlerhafte juristische Vorstellungen zugrunde liegen.
    BGH
    09.02.1995
  4. 62 S 352/94 - Eigenbedarfskündigung; Sperrfrist; Sozialklauselgesetz
    Leitsatz: Für eine dem Mieter vor dem Inkrafttreten des Sozialklauselgesetzes zugegangene Eigenbedarfskündigung gilt die Sperrfrist von zehn Jahren nicht.
    LG Berlin
    09.02.1995
  5. 67 S 351/94 - Mietgebrauch; Wohnnutzung; Umbau; Einbau; Zimmertüren; Türzargen; Einbauschränke; Schönheitsreparaturen; Wahlrecht; Wandbekleidung; Oberflächenbekleidung
    Leitsatz: 1. Ein Wohnungsmieter darf während eines Mietverhältnisses Zimmertüren aushängen und Türzargen und Einbauschränke vorübergehend entfernen. 2. Wenn der Mieter nur verpflichtet ist, die Wände zu tapezieren oder zu streichen, steht dem Mieter und nicht dem Vermieter das Wahlrecht zu. Auch bei Fehlen jeglicher Wandbekleidung kann der Vermieter im Erkenntnisverfahren dann nur allgemein die Herstellung einer vertragsgemäßen Oberflächenbekleidung verlangen.
    LG Berlin
    13.02.1995
  6. 62 S 383/94 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Vergleichswohnung
    Leitsatz: 1. In einem Mieterhöhungsverlangen kann zur Begründung auf ein vorangegangenes Mieterhöhungsverlangen Bezug genommen werden. 2. Eine Wohnung kann nicht als Vergleichswohnung nach § 2 MHG herangezogen werden, wenn sie teilgewerblich vermietet worden ist und der Mietanteil für die Wohnraumnutzung nicht eindeutig erkennbar ist.
    LG Berlin
    13.02.1995
  7. 62 S 350/94 - Betriebskostenvereinbarung; Erdgeschoßmieter; Fahrstuhlkosten
    Leitsatz: 1. Die vertragliche Verpflichtung des Mieters einer Erdgeschoßwohnung zur Zahlung von Betriebskosten für den Fahrstuhl ist wirksam. 2. Eine solche Verpflichtung kann auch in einem Formularmietvertrag enthalten sein.
    LG Berlin
    13.02.1995
  8. 61 S 194/94 - Mieterhöhungsverlangen; öffentlich geförderter Wohnraum; Kostenmiete
    Leitsatz: Nach Auslaufen der Förderung kann sich der Vermieter nicht auf die vertragliche Vereinbarung der Kostenmiete berufen; es besteht lediglich das Mieterhöhungsrecht nach dem MHG.
    LG Berlin
    13.02.1995
  9. BVerwG 7 C 53.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Liste 3; Enteignungsaufhebung
    Leitsatz: Enteignungen aufgrund der sogenannten "Liste 3" beruhen auf besatzungshoheitlicher Grundlage, sofern die Beschlagnahme vor dem 8. Februar 1949 erfolgt war. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Enteignung von der Besatzungsmacht ausdrücklich als ungerechtfertigt aufgehoben worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    13.02.1995
  10. VG 9 A 298.94 - Verfügungssperre; Rehabilitierung; Rückübertragungsausschluss; Investitionsanmeldung; Gegenvorhaben
    Leitsatz: 1. § 3 Abs. 3 VermG ist auf Fälle des § 1 Abs. 7 VermG anwendbar, ohne daß es zuvor eines Antrages auf Rehabilitierung bedarf. Eine Ausnahme gilt insoweit nur in den Fällen des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. 2. § 5 Abs. 2 InVorG schließt den Anmelder bei Fristversäumnis nur mit einem eigenen Gegenvorhaben aus.
    VG Berlin
    14.02.1995