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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Liste 3; Enteignungsaufhebung
Leitsätze
Enteignungen aufgrund der sogenannten "Liste 3" beruhen auf besatzungshoheitlicher Grundlage, sofern die Beschlagnahme vor dem 8. Februar 1949 erfolgt war. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Enteignung von der Besatzungsmacht ausdrücklich als ungerechtfertigt aufgehoben worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
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