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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; öffentlich geförderter Wohnraum; Kostenmiete
Leitsatz
Nach Auslaufen der Förderung kann sich der Vermieter nicht auf die vertragliche Vereinbarung der Kostenmiete berufen; es besteht lediglich das Mieterhöhungsrecht nach dem MHG.
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