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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Sperrfrist; Sozialklauselgesetz
Leitsatz
Für eine dem Mieter vor dem Inkrafttreten des Sozialklauselgesetzes zugegangene Eigenbedarfskündigung gilt die Sperrfrist von zehn Jahren nicht.
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