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  1. 6 K 214/94 - komplexer Wohnungsbau; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unternehmensrückgabe
    Leitsatz: 1. Eine Verwendung von Grundstücken im komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbau liegt vor, wenn die Grundstücke irreversibel in die Baumaßnahmen einbezogen wurden; nicht ausreichend ist, wenn die Verwendung nur geplant war. 2. § 5 VermG findet auch im Rahmen der Prüfung von Ausschlußtatbeständen bei Unternehmensrückgaben Anwendung.
    VG Meiningen
    29.03.1995
  2. 5 K 602/94 Me. - Forstwirtschaftsgrundstück; Landwirtschaftsgrundstück; Stichtag; Nutzungsaufgabe; Beweislast
    Leitsatz: 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei einem Grundstück um ein für die Land- oder Forstwirtschaft genutztes Grundstück im Sinn des Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 EGBGB handelt, ist der Tag des Inkrafttretens des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes (gegen OLG Sachsen-Anhalt VIZ 1995, 114). 2. Der Landesfiskus ist nur widerspruchsberechtigt, wenn das Grundstück an diesem Stichtag tatsächlich für die Land- oder Forstwirtschaft genutzt wurde. Auf die Eintragung im Liegenschaftskataster kommt es nicht an. 3. Wird die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstückes endgültig aufgegeben und fällt es brach, unterfällt das Grundstück nicht mehr der Regelung des Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 EGBGB. 4. Artikel 233 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 ist im Verhältnis zu Art. 233 5 12 Abs. 2 Ziff. 1 EGBGB kein Auffangtatbestand (gegen LG Chemnitz, VIZ 1995, 475). 5. Ist die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks zum maßgeblichen Stichtag nicht mehr festststellbar, geht die Unerweislichkeit dieser Tatsache zu Lasten des Landesfiskus, der sich auf seine Berechtigung beruft.
    VG Meiningen
    16.10.1995
  3. 5 E 607/94 Me - Anhörungsverfahren
    Leitsatz: Fehlt im Anhörungsschreiben der Hinweis auf die Folgen der Fristversäumnis des § 5 Abs. 2 InVorG, ist jedoch allgemein auf die §§ 5 und 6 InVorG sowie die 14tägige Frist hingewiesen, so ist dies bei einem Anhörungsschreiben an einen Rechtsanwalt ausreichend.
    VG Meiningen
    27.01.1995
  4. 2 E 232/95. Me - Berechtigung; Investitionsvorrang; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG ist im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Restitutionsanspruches spricht. Hierzu bedarf es neben einem substantiierten und schlüssigen Vortrag der Vorlage aussagekräftiger Unterlagen. 2. Die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Berechtigung nach Aktenlage offenkundig ist. Ausschlaggebend ist die Aktenlage bei der Behörde, die zur Entscheidung über den Investitionsantrag berufen ist.
    VG Meiningen
    20.06.1995
  5. 1 K 247/91. Me - Bodenschätze; Bergbaubetriebe; besatzungshoheitliche Enteignung; Zeitpunkt des enteignenden Zugriffes
    Leitsatz: 1. Zum besatzungshoheitlichen Charakter des Thüringer Gesetzes zur Überführung der Bodenschätze und Bergbaubetriebe in die Hände des Volkes vom 30. Mai 1947. 2. Zeitpunkt des enteignenden Zugriffes.
    VG Meiningen
    02.11.1995
  6. 1 E 64/95. Me - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Investitionsvorrangbescheid; Zulässigkeit der Abänderung der Gerichtsentscheidung über Ablehnung der aufschiebenden Wirkung
    Leitsatz: Die Tatsache, daß sich das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen nicht mit der Rechtsprechung einer anderen Kammer desselben Gerichts auseinandergesetzt hat, rechtfertigt keine erneute Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO.
    VG Meiningen
    02.03.1995
  7. 4 K 662/93 - staatlicher Verwalter; Abrechnungspflicht
    Leitsatz: Die Pflichten des staatlichen Verwalters zur Abrechnung.
    VG Potsdam
    06.12.1995
  8. 3 A 545/93 - Rückerstattungsausschluss; Resstitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Nazi-Aktivist
    Leitsatz: Für den Ausschluß der Rückerstattung genügt es, daß die vermögensrechtliche Maßnahme (Einstufung als Nazi-Aktivist) auf einer besatzungshoheitlichen Grundlage fußte. Ob die Einstufung rechtmäßig war, ist unerheblich.
    VG Schwerin
    12.01.1995
  9. 3 A 1346/93 - redlicher Erwerb; Rechtswirklichkeit; Vertretungsmangel; Zuständigkeitsmangel
    Leitsatz: Bei der Beurteilung eines Erwerbs i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG muß vor dem Hintergrund des Sinn und Zwecks der Regelung nicht nur die normative Rechtslage der DDR, sondern auch die Rechtswirklichkeit in der DDR berücksichtigt werden.
    VG Schwerin
    26.10.1995
  10. 3 A 1109/93 - besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Barber-Lyaschenko Abkommen; Gebietszuordnung; Ländergrenzverschiebung
    Leitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG findet auch Anwendung auf Enteignungen in dem Gebiet, das durch das sog. Barber-Lyaschenko Abkommen aus der britischen Besatzungszone der sowjetischen Besatzungszone zugeordnet wurde. Ob das Barber-Lyaschenko-Abkommen staatsgebietsrechtlich zu einer Ländergrenzverschiebung führte, braucht im Hinblick auf die Regelungsweite des § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG nicht entschieden zu werden.
    VG Schwerin
    19.10.1995