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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 546)

  1. 311 S 196/94 - Mieterhöhungsverlangen; Wartefrist; Ausgangsmiete
    Leitsatz: Mit der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b MHG n. F. enthaltenen Formulierung "Mietzins, dessen Erhöhung verlangt wird" ist nicht der zuletzt geschuldete Mietzins gemeint, sondern der Mietzins, der drei Jahre vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Mieterhöhung galt.
    LG Hamburg
    03.02.1995
  2. 62 S 294/94 - Staffelmietvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; Vergleichsmiete; Mietspiegel; Stichtagsdifferenz
    Leitsatz: 1. Eine Staffelmietvereinbarung, bei der die Miete nicht jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleibt, ist unwirksam. 2. Es gilt dann lediglich der für den Anfang vereinbarte Mietzins. 3. In der Regel ist die ortsübliche Vergleichsmiete auch im Verfahren nach § 5 WiStG mit dem Mietspiegel zu ermitteln. 4. Das Gericht ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu den Mietspiegelwerten (Stichtagsdifferenz) zu machen.
    LG Berlin
    02.02.1995
  3. 62 T 171/94 - Gebührenstreitwert; Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Streitwert der Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen.
    LG Berlin
    30.01.1995
  4. 64 S 329/94 - Mietumstellung; Betriebskosten; Bruttokaltmiete bei Sozialwohnungen; preisgebundener Neubau
    Leitsatz: Versäumt der Vermieter von preisgebundenem Neubau die Frist zur Umstellung auf eine Nettokaltmiete (31.12.1986), bleibt es bei der vereinbarten Bruttokaltmiete.
    LG Berlin
    20.01.1995
  5. 62 S 338/94 - Beschwerdewert; Auskunftsklage
    Leitsatz: Ist der Vermieter im Rahmen einer Stufenklage zur Auskunft über die Zusammensetzung der Miete verurteilt worden, beträgt der Beschwerdewert für die Berufung grundsätzlich 500 DM.
    LG Berlin
    19.01.1995
  6. 62 S 320/94 - Kündigungserklärung; Mietermehrheit, Mitmieter
    Leitsatz: Grundsätzlich muß eine Kündigung auch gegenüber dem ausgezogenen Mitmieter erklärt werden.
    LG Berlin
    19.01.1995
  7. 64 S 322/94 - Mietminderung durch Geräuschbelästigung von Glascontainer
    Leitsatz: Der Einwurf von Glasflaschen in entsprechende Container an Werktagen nach 22.00 Uhr und an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen nach 20.00 Uhr stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn der Einwurf mit der entsprechenden Geräuschbelästigung verbunden ist. Für die Bemessung des Minderungssatzes ist entscheidend, welche Räume der Wohnung von den Geräuschbelästigungen betroffen sind bzw. waren.
    LG Berlin
    17.01.1995
  8. 64 S 212/94 - Gesellschafterwechsel; Modernisierungsbegrenzung
    Leitsatz: 1. Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts treten die neuen Gesellschafter grundsätzlich nicht in den zwischen dem Mieter und den früheren Gesellschaftern geschlossenen Mietvertrag ein. 2. Dies schließt aber nicht aus, daß die verbliebenen Gesellschafter selbständig Verpflichtungen gegenüber dem Mieter (hier: Begrenzung des Umfangs der Modernisierung) mit der Folge übernehmen, daß der Mieter daraus resultierende Ansprüche allein gegen die verbliebenen Gesellschafter geltend machen kann. 3. Das Recht des Vermieters auf modernisierende Instandsetzung ist dann ausgeschlossen, wenn er sich verpflichtet hat, den bisherigen Zustand zu erhalten.
    LG Berlin
    17.01.1995
  9. 64 S 386/93 - Mängelbeseitigungsanspruch; Feuchtigkeitsschäden; Beweislast
    Leitsatz: 1. Ist zwischen Vermieter und Mieter streitig, ob die Ursache für Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung aus der Sphäre des Vermieters oder des Mieters stammt, muß der Vermieter die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis herrührenden Schadensursache zunächst ausschließen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind. 2. Ergibt sich aus dem daraufhin eingeholten Sachverständigengutachten, daß Baumängel die Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, so hat der Mieter einen Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel. 3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein bestimmter Baumangel als Ursache für die Feuchtigkeitsschäden festgestellt wird.
    LG Berlin
    13.01.1995
  10. 64 S 324/94 - Beitrittsgebiet; Wohnraummietvertrag; Fortsetzungsanspruch
    Leitsatz: Stellen sich bei der Abwägung der Härtegründe des Vermieters und derjenigen des Mieters beide als gleichgewichtig heraus, so besteht auch bei Wohnraum in den neuen Bundesländern bei Altverträgen kein Fortsetzungsanspruch des Mieters gem. Art. 232 § 2 Abs. 4 EGBGB.
    LG Berlin
    13.01.1995