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Urteil Gesellschafterwechsel


Schlagworte

Gesellschafterwechsel; Modernisierungsbegrenzung

Leitsätze

1. Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts treten die neuen Gesellschafter grundsätzlich nicht in den zwischen dem Mieter und den früheren Gesellschaftern geschlossenen Mietvertrag ein.

2. Dies schließt aber nicht aus, daß die verbliebenen Gesellschafter selbständig Verpflichtungen gegenüber dem Mieter (hier: Begrenzung des Umfangs der Modernisierung) mit der Folge übernehmen, daß der Mieter daraus resultierende Ansprüche allein gegen die verbliebenen Gesellschafter geltend machen kann.

3. Das Recht des Vermieters auf modernisierende Instandsetzung ist dann ausgeschlossen, wenn er sich verpflichtet hat, den bisherigen Zustand zu erhalten.

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