« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (191 - 200 von 546)
Sortierung:
-
64 S 15/95 - Beitrittsgebiet; Vorfälligkeitsklausel; Mängel; Zurückbehaltungsrecht; Heizungspflicht des MietersLeitsatz: 1. Die Vorfälligkeitsklausel in Wohnraummietverträgen, die vor dem 3. Oktober 1990 in der früheren DDR abgeschlossen wurden, behält ihre Wirksamkeit, wenn - wie in der Regel in Altverträgen - eine Aufrechnungseinschränkungsklausel nicht vereinbart worden ist. 2. Der Mieter hat bei Mängeln der Mietsache gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des dreifachen bis fünffachen Minderungsbetrages. 3. Der Mieter kann jedoch aus Mängeln, die er selbst zu vertreten hat, keine Ansprüche gegen den Vermieter herleiten. 4. Die Pflicht des Mieters zur ausreichenden Beheizung der Wohnung kann sich aus den Umständen des Einzelfalls als mietvertragliche Nebenpflicht ergeben.LG Berlin31.10.1995
-
67 T 108/95 - Gebührenstreitwert; Unterlassung des LastschrifteinzugsverfahrenLeitsatz: Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Unterlassung, die Miete im Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen, ist auf das Dreieinhalbfachen der Jahresmiete festzusetzen.LG Berlin30.10.1995
-
67 T 103/95 - Gebührenstreitwert; ModernisierungsduldungLeitsatz: Der Streitwert des Duldungsanspruchs gemäß § 541 b BGB richtet sich nach dem Dreifachen des Jahresbetrages der zu erwartenden Mieterhöhung nach § 3 MHG. Der Heizkostenvorschuß ist bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen.LG Berlin30.10.1995
-
67 S 285/95 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Kappungsgrenze für Berliner AltbauLeitsatz: Für ein Mieterhöhungsverlangen, das dem Mieter vor dem 1.1.1995 zuging, aber erst danach wirksam werden sollte, galt nicht die Kappungsgrenze von 5 % des GVW, sondern die Kappungsgrenze von 30 % nach § 2 MHG.LG Berlin30.10.1995
-
67 S 176/95 - Kündigung; Betriebsbedarf; Mitarbeiter; SchlüsselkraftLeitsatz: Ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 564 b Abs. 1 BGB kann auch dann vorliegen, wenn ein Vermieter in einer nicht als Werkmiet- oder Werkdienstwohnung an betriebsfremde Dritte vermieteten Wohnung einen neuen Mitarbeiter unterbringen möchte (gegen OLG Stuttgart, WuM 91, 330 f.). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei dem neuen Mitarbeiter um eine sogenannte Schlüsselkraft handelt.LG Berlin30.10.1995
-
64 S 81/95 - Mietkaution; Mietermehrheit, KautionsrückzahlungsanspruchLeitsatz: 1. Schließen mehrere Mieter zusammen einen Mietvertrag, verfolgen sie in der Regel einen gemeinsamen Zweck mit der Folge, daß die Regelungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzuwenden sind. 2. Daraus ergibt sich, daß sie Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution in der Regel nur gesamthänderisch geltend machen können.LG Berlin27.10.1995
-
64 S 174/95 - NutzungsentschädigungLeitsatz: 1. Gibt der Mieter die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter von Räumen anstelle des vereinbarten Mietzinses auch die ortsübliche Miete verlangen. 2. Für die Geltendmachung dieses Anspruchs braucht das Verfahren nach § 2 MHG nicht eingehalten zu werden.LG Berlin27.10.1995
-
65 S 26/95 - Mietzuschlag; Teilgewerbezuschlag; SittenwidrigkeitLeitsatz: 1. Die Höhe eines Teilgewerbezuschlages ist bei einer nicht mehr der Preisbindung unterliegenden Altbauwohnung nicht durch § 5 WiStG oder in entsprechender Anwendung von § 26 Abs. 2 NMVO beschränkt. 2. Ein Teilgewerbezuschlag von 89,5 % auf die nach § 3 GVW zulässige Bruttokaltmiete ist aber - angesichts eines unstreitigen ortsüblichen Teilgewerbezuschlages von 20 % - im Regelfall sittenwidrig überhöht, § 138 Abs. 1 BGB.LG Berlin24.10.1995
-
67 S 242/95 - Berufung; Mindestbeschwer; Beschwer; rechtliches Gehör; Mietzahlungsanspruch; Verwirkung; Beweislastumkehr; MangelLeitsatz: 1. Das Übergehen von Parteivortrag kann wegen Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör trotz fehlender Mindestbeschwer die Zulässigkeit einer Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO auch dann recht-fertigen, wenn es sich nur um eine Rechtsansicht gehandelt hat. 2. Nimmt ein Vermieter über einen längeren Zeitraum hin, daß der Mie-ter nur einen geminderten Mietzins entrichtet, ist der Anspruch auf vollständige Mietzinszahlung nicht schon deswegen verwirkt. Es dürfte allenfalls eine Umkehr der Beweislast dahingehend begründet sein, daß der Vermieter das Fehlen des behaupteten Mangels beweisen muß.LG Berlin23.10.1995
-
64 S 219/95 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze; ZustimmungsverlangenLeitsatz: 1. Die zunächst erfolgte Ablehnung des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters durch den Mieter steht der Wirksamkeit einer späteren Zustimmung nicht entgegen. 2. Der Mieter kann dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auch teilweise zustimmen. 3. Die mangels Vertretungsmacht für den anderen Mieter erklärte Zustimmung eines Mieters kann nach § 177 Abs. 1 BGB geheilt werden mit der Folge, daß dann von einer Zustimmung beider Mieter auszugehen ist.LG Berlin20.10.1995