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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Betriebsbedarf; Mitarbeiter; Schlüsselkraft
Leitsatz
Ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 564 b Abs. 1 BGB kann auch dann vorliegen, wenn ein Vermieter in einer nicht als Werkmiet- oder Werkdienstwohnung an betriebsfremde Dritte vermieteten Wohnung einen neuen Mitarbeiter unterbringen möchte (gegen OLG Stuttgart, WuM 91, 330 f.). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei dem neuen Mitarbeiter um eine sogenannte Schlüsselkraft handelt.
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