Urteil Berufung
Schlagworte
Berufung; Mindestbeschwer; Beschwer; rechtliches Gehör; Mietzahlungsanspruch; Verwirkung; Beweislastumkehr; Mangel
Leitsätze
1. Das Übergehen von Parteivortrag kann wegen Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör trotz fehlender Mindestbeschwer die Zulässigkeit einer Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO auch dann recht-fertigen, wenn es sich nur um eine Rechtsansicht gehandelt hat.
2. Nimmt ein Vermieter über einen längeren Zeitraum hin, daß der Mie-ter nur einen geminderten Mietzins entrichtet, ist der Anspruch auf vollständige Mietzinszahlung nicht schon deswegen verwirkt. Es dürfte allenfalls eine Umkehr der Beweislast dahingehend begründet sein, daß der Vermieter das Fehlen des behaupteten Mangels beweisen muß.
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