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63 S 309/19 - Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen, Kenntniserlangung durch agent provocateurLeitsatz: ...lassen (Abgrenzung zu LG Berlin 67 S 20/18...LG Berlin15.09.2020
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67 S 20/18 - Kündigung nach beiderseits nicht unerheblichen Pflichtverletzungen, unerlaubte Untervermietung an Touristen, illegale AusspähungLeitsatz: Überlässt der Mieter die von ihm angemietete Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters entgeltlich an Touristen, kann seiner Pflichtverletzung das für den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung hinreichende Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits vor Ausspruch der Kündigung eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last gefallen ist, indem er durch Maßnahmen, die der Aufklärung des Verdachts der unerlaubten Gebrauchsüberlassung dienen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters schwerwiegend verletzt hat.LG Berlin03.07.2018
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67 T 20/18 - Aussetzung eines Verfahrens auf Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete wg. anhängigen Normenkontrollverfahrens zur MietpreisbremseDer Fall: ...der 67. Kammer des Landgerichts Berlin...LG Berlin01.03.2018
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67 T 66/18 - Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der MietpreisbremseLeitsatz: .... März 2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507...LG Berlin07.06.2018
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67 S 139/21 - Zugang der vermieterseitigen AbmahnungLeitsatz: 1. Der Zugang einer vermieterseitigen Abmahnung ist nicht mit ihrer positiven Kenntnisnahme durch den Mieter gleichzusetzen.2. Bestreitet der Mieter den Zugang oder die positive Kenntnisnahme der Abmahnung, ist im Falle des fortgesetzt pflichtwidrigen Verhaltens des Mieters kündigungsrechtlich lediglich von dessen fahrlässigem Zuwiderhandeln gegen die vom Vermieter ausgesprochene Abmahnung auszugehen, es sei denn, der Vermieter beweist nicht nur den Zugang der Abmahnung, sondern auch deren positive Kenntnisnahme durch den Mieter.3. Eine fahrlässige Pflichtverletzung des Mieters wiegt kündigungsrechtlich erheblich weniger schwer als eine vorsätzliche.LG Berlin28.09.2021
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67 S 90/22 - Kündigung wg. in der Mietsache begangenen StraftatenLeitsatz: In der Mietsache begangene Straftaten rechtfertigen eine vermieterseitige Kündigung grundsätzlich nur, wenn der Mieter selbst Täter ist oder ein Erfüllungsgehilfe des Mieters das Delikt in Kenntnis des Mieters begangen hat.LG Berlin09.06.2022
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67 S 109/19 - Kündigung wegen herabsetzender ÄußerungenLeitsatz: Sachlich unzutreffenden oder herabsetzenden Äußerungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter kann das für eine Kündigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht fehlen, wenn zwischen den Vertragsparteien enge persönliche oder sogar familiäre Beziehungen bestehen.LG Berlin22.08.2019
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67 S 369/18 - Keine Verwertung einer heimlichen Videoüberwachung für Kündigung, kein Schmerzensgeld für Verletzung des PersönlichkeitsrechtsLeitsatz: 1. Das Vorbringen des Vermieters zu dem von ihm behaupteten Kündigungsvorwurf unterfällt einem Sachvortragsverwertungsverbot, wenn sein Parteivortrag auf Informationen beruht, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (hier: Einsatz überwachungsstaatlicher Ausforschungsmethoden durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen gegenüber einem Wohnraummieter zur Erhärtung des bestehenden Verdachts unbefugter Gebrauchsüberlassungen an Dritte). 2. Mit der Abmahnung verzichtet der Vermieter konkludent auf das Recht zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung aus den abgemahnten Gründen, so dass eine Kündigung nur auf einen erneuten Verstoß gestützt werden kann (Bestätigung von LG Berlin GE 2017, 1224). 3. Eine Geldentschädigung für eine Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung durch Videoüberwachung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (wie LG Berlin GE 2020, 265) und entfällt, wenn für die Maßnahmen ein sachlicher Grund vorlag. (Leitsätze zu 2 und 3 von der Redaktion)LG Berlin13.02.2020
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67 S 21/20 - Kündigung wegen verweigerter ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Mieter die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verweigert, obwohl er rechtskräftig zu deren Duldung verpflichtet ist.LG Berlin28.05.2020
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67 S 111/22 - In Sonderfällen Unterlassungsklage vor Kündigung erforderlichDer Fall: ...Gebrauchsüberlassung nicht mehr gerechtfertigt. Auch die 67...LG Berlin11.10.2022