7 U 253/11 - Werkvertrag, Pauschalpreisbauvertrag, Subunternehmer, Kündigung des Hauptunternehmers
Leitsatz:
Zur Abrechnung eines vorzeitig beendeten
Pauschalpreisbauvertrages und der vorherigen konkreten und verständlichen
Hinweispflicht des Gerichts zu noch fehlendem Sachvortrag betreffend die Prüffähigkeit
der Rechnung.
Zur Kündigung des Hauptunternehmers im Falle
kollusiven Zusammenwirkens von Subunternehmer und Auftraggeber und anschließender
Beauftragung des Subunternehmers mit der Fertigstellung.