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Urteil In Sonderfällen Unterlassungsklage vor Kündigung erforderlich
Schlagworte
In Sonderfällen Unterlassungsklage vor Kündigung erforderlich
Leitsatz
Die Wirksamkeit einer auf die unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte gestützten Kündigung des Mietverhältnisses kann über die Pflichtverletzung des Mieters hinaus dessen Zuwiderhandeln gegen einen vom Vermieter vor Ausspruch der Kündigung zu erwirkenden Unterlassungstitel erfordern.
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