Urteil Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der Mietpreisbremse
Schlagworte
Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der Mietpreisbremse
Leitsatz
Es entspricht pflichtgemäß ausgeübtem Aussetzungsermessen, wenn ein Gericht analog § 148 ZPO einen Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse aussetzt, sofern die §§ 556d ff. BGB für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind (Fortführung Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507; Anschluss LG Berlin, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 63 S 156/17, GE 2018, 263).
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