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  1. V ZR 278/14 - Übernahme der Erwerbsnebenkosten als Leistung des Verkäufers, Berücksichtigung bei Prüfung der Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: Bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, NJW 2000, 2352, 2353; Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, NJW 2008, 1585 Rn. 38; Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, NJW-RR 2014, 653 Rn. 24).
    BGH
    15.01.2016
  2. IX ZR 259/13 - Zwangsvollstreckung aus zur Masse gehörender Eigentümergrundschuld, schuldrechtliche Verpflichtung zur Nichtübertragung und Nichtrevalutierung einer Grundschuld
    Leitsatz: Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGHZ 103, 30).Die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete schuldrechtliche Verpflichtung, eine Grundschuld nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, hindert den Insolvenzverwalter nicht, die Grundschuld zu verwerten. Der vertragliche, ungesicherte Anspruch eines Gläubigers, Grundschulden nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, verwandelt sich in der Insolvenz des Grundstückseigentümers nicht in einen Bereicherungsanspruch gegen die Masse, wenn die Grundschulden als Eigentümergrundschulden in die Masse fallen und später infolge des Erwerbs des Grundstücks durch den Gläubiger zu Fremdgrundschulden werden.
    BGH
    24.03.2016
  3. VII ZR 214/15 - Kein Anspruch auf Bauhandwerkerversicherung bei Errichtung eines Einfamilienhauses mit „Einliegerbüro“
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei dient, ist gemäß § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB nicht zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet.
    BGH
    10.03.2016
  4. XI ZR 101/15 - Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zum Widerrufsrecht ohne Hervorhebung
    Leitsatz: a) Die gemäß Artikel 247 § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung. b) Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrages steht Artikel 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.
    BGH
    23.02.2016
  5. XI ZR 388/14 - Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
    Leitsatz: Die von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher, bei denen den Darlehensnehmern Sondertilgungsrechte innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraums eingeräumt werden, verwendete vorformulierte Vertragsbestimmung „Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“ ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
    BGH
    19.01.2016
  6. VIII ZR 329/14 - Heizkostenverteilung mit unterschiedlichen Erfassungsgeräten ohne Vorerfassung (hier: Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler), Kürzungsrecht
    Leitsatz: Hat der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV ermittelt, ist in der Regel gleichwohl der ermittelte Verbrauch der Abrechnung zugrunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen. In diesem Fall ist eine Kürzung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vorzunehmen. Der Kürzungsbetrag ist dabei von dem für den Nutzer in der Abrechnung ausgewiesenen Anteil der Gesamtkosten zu errechnen.
    BGH
    20.01.2016
  7. III ZR 14/15 - Aufklärungspflicht über Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei geschlossenem Immobilienfonds, Schrottimmobilien
    Leitsatz: Zur Frage der Aufklärungspflicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB in einem Anlageprospekt, der die Beteiligung an einem geschlossen Immobilienfonds zum Gegenstand hat (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 4. Dezember 2014 - III ZR 82/14, WM 2015, 68).
    BGH
    18.02.2016
  8. IV ZR 342/15 - Auseinandersetzung unter Miterben, kein Wertabschlag für vom Testamentsvollstrecker erworbenen Miteigentumsanteil zur Vereinigung aller Anteile in seiner Hand
    Leitsatz: Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen (Fortführung von Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482).
    BGH
    24.02.2016
  9. VIII ZR 321/14 - Ausgleich durch Darlehen kein Anhalt für künftigen Zahlungsverzug
    Leitsatz: 1. Die Frage, ob dem Vermieter die Berufung auf eine zunächst wirksame ordentliche Kündigung wegen nachträglich eingetretener Umstände (hier: Ausgleich der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist) mit Rücksicht auf Treu und Glauben verwehrt ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung.2. Rückstandsausgleich mit Hilfe einer Darlehensgewährung durch das JobCenter liefert nicht zwingend Anhaltspunkte für künftige Vertragsverletzungen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.02.2016
  10. IX ZR 146/15 - Weiterleistung nach Insolvenzeröffnung keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners, Realofferte, Versorgungsleistungen, Strom, Gas, Insolvenzverfahren
    Leitsatz: Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages ab, obwohl der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat, entstehen hierdurch keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners. Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter (Fortführung von BGHZ 202, 17; BGHZ 202, 158).
    BGH
    25.02.2016