Urteil Auseinandersetzung unter Miterben, kein Wertabschlag für vom Testamentsvollstrecker erworbenen Miteigentumsanteil zur Vereinigung aller Anteile in seiner Hand
Schlagworte
Auseinandersetzung unter Miterben, kein Wertabschlag für vom Testamentsvollstrecker erworbenen Miteigentumsanteil zur Vereinigung aller Anteile in seiner Hand
Leitsatz
Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen (Fortführung von Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482).
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