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Urteil Kein Anspruch auf Bauhandwerkerversicherung bei Errichtung eines Einfamilienhauses mit „Einliegerbüro“
Schlagworte
Kein Anspruch auf Bauhandwerkerversicherung bei Errichtung eines Einfamilienhauses mit „Einliegerbüro“
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei dient, ist gemäß § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB nicht zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet.
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