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65 S 305/16 - Gleichlaufender Verjährungsbeginn für Ansprüche bei MietendeLeitsatz: Der formularmäßig vereinbarte Verjährungsbeginn für Ansprüche beider Mietvertragsparteien auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache benachteiligt den Mieter unangemessen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.10.2016
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IV ZR 52/14 - Gasexplosion nach Cannabis-Anbau in Wohnung einfach fahrlässigLeitsatz: 1. Der stillschweigend erklärte Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters ist auf die Fälle der Schadensverursachung durch einfache Fahrlässigkeit beschränkt; dem Gebäudeversicherer steht in diesem Fall jedoch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters im Innenausgleich der Versicherer ein anteiliger Ausgleich zu (Bestätigung BGHZ 169, 86).2. Der Mieter, der in seiner Wohnung eine Cannabis-Plantage eingerichtet und mehrere Butangasflaschen sowie diverse Chemikalien und Lösungsmittel zur Drogengewinnung gelagert hat, haftet nicht aus grober Fahrlässigkeit für erhebliche Schäden nach einer Gasexplosion, wenn nicht nachgewiesen ist, dass er bewusst Butangas entweichen ließ. (Leitsätze der Redaktion)BGH26.10.2016
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8 W 48/16 - Streitwert für Klage auf Erteilung einer UntermieterlaubnisLeitsatz: Der Streitwert für die Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis ist auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete festzusetzen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO).KG25.10.2016
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63 S 35/16 - Ablauf der Einwendungsfrist des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung, taggenaue FristLeitsatz: Die Einwendungsfrist für einen Mieter gegen eine Betriebskostenabrechnung endet taggenau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (hier: Zugang 1. September 2014, Fristende 2. September 2015), und nicht erst am Ende des Kalendermonats (gegen LG Frankfurt [Oder] WuM 2013, 50). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.10.2016
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V ZR 9/16 - Streitwert im GrundstücksherausgabeverfahrenLeitsatz: Im Rechtsmittelverfahren richtet sich bei einer verlangten Grundstücksherausgabe der Streitwert nach dem Verkehrswert. (Leitsatz der Redaktion)BGH25.10.2016
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63 S 86/16 - Kündigung der Wohnung nach gescheiterter LebensgemeinschaftLeitsatz: Wenn die Lebensgemeinschaft gescheitert ist, kann grundsätzlich Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrages verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.10.2016
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1 T 275/16 - Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Räumung von Wohnraum, konkludente Ablehnung einer begehrten Räumungsfrist durch Einzahlung des GerichtskostenvorschussesLeitsatz: Begehrt der gekündigte Mieter vor Zustellung der Klageschrift eine (längere) Räumungsfrist und erkennt nach Klagezustellung in der Klageerwiderung den Räumungsanspruch sofort an, hat der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits vollständig zu tragen. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses kann als stillschweigende Ablehnung einer Räumungsfrist gewertet werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Aurich21.10.2016
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V ZR 78/16 - Änderung von Sondernutzungsrechten durch teilenden EigentümerLeitsatz: Der teilende Eigentümer kann die in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen. Eine solche Änderung scheidet erst aus, wenn die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden ist.BGH21.10.2016
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10 C 103/15 - Störung des HausfriedensLeitsatz: Eine Abmahnung vor Ausspruch der fristlosen Kündigung ist entbehrlich, wenn besonders schwere Beleidigungen vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg21.10.2016
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V ZR 230/15 - Vollstreckungsabwehrklage zu prozesszweckfremden Zielen, Zwangsversteigerung aus SicherungsgrundschuldLeitsatz: Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.BGH21.10.2016