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Urteil Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis
Schlagworte
Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis
Leitsatz
Der Streitwert für die Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis ist auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete festzusetzen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO).
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