« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (431 - 440 von 636)
Sortierung:
-
21 O 16054/12 - Urheberrechtswahrung durch VG Media; keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung bei Signalverteilung in Wohngebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 343 WohneinheitenLeitsatz: 1. Die Kabelweiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsignalen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 343 Einheiten durch ein gebäudeeigenes Kabelnetz in die einzelnen Wohnungen der WEG ist nicht lizenzpflichtig, weil in diesem Fall geschützte Werke nur den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht jedoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 2. Die Abgrenzung zwischen lizenzpflichtiger Sendetätigkeit und urheberrechtsfreiem Empfang bedarf einer wertenden Betrachtung und lässt sich nicht nach technischen Kriterien wie z. B. der Anzahl der Einheiten lösen. Auch in einem einheitlichen Gebäude mit mehreren Wohnungen kann bei wertender Betrachtung der sozialen Verhältnisse ein lediglich organisierter Privatempfang vorliegen.LG München I20.02.2014
-
65 S 56/12 - Modernisierungszuschlag nach Wärmedämmung nur einer Außenwand bei unterschiedlicher BeheizungsartLeitsatz: Solange eine Wohnung nicht an die (gemeinsame) Fernbeheizung des Hauses angeschlossen ist, kann für eine an anderen Außenwänden angebrachte Wärmedämmung kein Modernisierungszuschlag verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.02.2014
-
67 T 20/14 - Gebührenstreitwert der Feststellungsklage zum FortbestandLeitsatz: 1. Vom Mieter erhobenen Feststellungsklagen, die sich auf die Feststellung des Fortbestandes des Mietverhältnisses richten, ist der Jahreswert der vereinbarten (Netto-) Miete für die Bemessung des Gebührenstreitwertes zugrunde zu legen; ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Klage als positive oder negative Feststellungsklage formuliert ist. 2. Betrifft die Feststellungsklage mehrere Kündigungen, erhöht dies den Gebührenstreitwert nicht.LG Berlin13.02.2014
-
67 S 475/13 - Verwertungskündigung; Vorratskündigung; erheblicher NachteilLeitsatz: 1. Es handelt sich um eine unzulässige Vorratskündigung, wenn der Vermieter dem Mieter den Kauf der an ihn vermieteten Räume auf Grundlage eines Verkehrswertes von 115.000 € anbietet und gleichzeitig eine vorsorglich ausgesprochene Verwertungskündigung damit begründet, eine angemessene Verwertung sei nur durch Veräußerung an Dritte in unvermietetem Zustand möglich. 2. Ein erheblicher Nachteil i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt nicht vor, wenn sich der Verkehrswert der Mietsache in unvermietetem Zustand auf 150.000 € beläuft und der Vermieter dem Mieter ein Angebot zum Erwerb der Mietsache über 115.000 € macht. (Leitsatz zu 2 der Redaktion)LG Berlin13.02.2014
-
18 S 281/13 - Nürnberger Straße; bevorzugte CitylageLeitsatz: Das Merkmal „bevorzugte Citylage" erfordert nur die Nähe einer Wohnung zu einem zentralen Teilraum Berlins, der sich durch besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen, Restaurants etc. mit überdurchschnittlicher Anziehungskraft auszeichnet, nicht jedoch eine bevorzugte Platzierung innerhalb dieses Gebiets (hier bejaht für Wohnung in der Nürnberger Straße). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.02.2014
-
6 S 449/13 - Rücksichtnahmepflicht bei Beschluss über Rauchmeldereinbau; Beschlusskompetenz; ordnungsgemäße Verwaltung; Nachweispflichten der EigentümerLeitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt eine Beschlusskompetenz für den Einbau ordnungsrechtlich vorgeschriebener Rauchmelder. 2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Einbau von Rauchmeldern und die daraus folgende Kostentragung hält sich nur dann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn man in angemessener Weise Rücksicht darauf nimmt, dass einzelne Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum bereits mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet haben. 3. Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum nachweislich bereits mit DIN-Norm-gerechten Geräten ausgestattet und den Nachweis über die erforderliche Wartung erbracht haben, sind von den Kosten der Anschaffung und Wartung angemessen auszunehmen; ihnen können entsprechende Nachweispflichten gegenüber der Verwaltung auferlegt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Braunschweig07.02.2014
-
63 S 226/13 - Räumungsverpflichtung aus einem Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs; VertragsstrafeversprechenLeitsatz: Verpflichtet sich der Mieter in einem Prozessvergleich zur Wohnungsräumung und verpflichtet sich der Vermieter gleichzeitig, keine Vollstreckung, aus dem Räumungsanspruch durchzuführen, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem ehemaligen Mietvertrag ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht mit einer Miete/Nutzungsentschädigung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug gerät, liegt kein Rechtsverzicht des Mieters und damit kein (unwirksames) Vertragsstrafeversprechen vor. Gerät dann der Mieter wiederum in Zahlungsverzug, ist die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsvergleich jedenfalls dann möglich, wenn der Vermieter eine erneute (berechtigte) Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.02.2014
-
18 S 108/13 - Schönheitsreparaturklausel; Lasuranstrich nur mit Erlaubnis des Vermieters; Schönheitsreparaturen im laufenden MietverhältnisLeitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel, die sich auch auf das laufende Mietverhältnis bezieht, und in der Anstriche in sog. Lasurtechnik, „die nicht ohne erheblichen Aufwand tapezierbar sind", der Erlaubnis des Vermieters bedürfen, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.02.2014
-
9 S 258/13 - Räumung trotz Wohlverhaltens des Mieters; vertragswidriges Verhalten; Hausfriedensstörung; PflichtverletzungLeitsatz: Hat der Mieter eine Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens verursacht, fragt sich, wie mit der anschließend erhobenen Räumungsklage umzugehen ist, wenn der Mieter sich danach für einen längeren Zeitraum „vertragskonform" verhält. (Leitsatz der Redaktion)LG Karlsruhe29.01.2014
-
4 S 98/13 - Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung; Verwertungskündigung; Wohnungsumbau; BadLeitsatz: Das Vorhaben des Vermieters, eine Wohnung seines Altbaus mit Bad auszustatten, kann ein die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigendes berechtigtes Interesse an der Beendigung jedenfalls desjenigen Mietverhältnisses darstellen, das bei Durchführung der beabsichtigten Modernisierung deshalb nicht bestehen bleiben kann, weil die betreffende Wohnung durch den Umbau wegfallen soll. (Leitsatz der Redaktion)LG Hannover29.01.2014