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Urteil Urheberrechtswahrung durch VG Media


Schlagworte

Urheberrechtswahrung durch VG Media; keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung bei Signalverteilung in Wohngebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 343 Wohneinheiten

Leitsätze

1. Die Kabelweiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsignalen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 343 Einheiten durch ein gebäudeeigenes Kabelnetz in die einzelnen Wohnungen der WEG ist nicht lizenzpflichtig, weil in diesem Fall geschützte Werke nur den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht jedoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2. Die Abgrenzung zwischen lizenzpflichtiger Sendetätigkeit und urheberrechtsfreiem Empfang bedarf einer wertenden Betrachtung und lässt sich nicht nach technischen Kriterien wie z. B. der Anzahl der Einheiten lösen. Auch in einem einheitlichen Gebäude mit mehreren Wohnungen kann bei wertender Betrachtung der sozialen Verhältnisse ein lediglich organisierter Privatempfang vorliegen.

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