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Urteil Modernisierungszuschlag nach Wärmedämmung nur einer Außenwand bei unterschiedlicher Beheizungsart
Schlagworte
Modernisierungszuschlag nach Wärmedämmung nur einer Außenwand bei unterschiedlicher Beheizungsart
Leitsatz
Solange eine Wohnung nicht an die (gemeinsame) Fernbeheizung des Hauses angeschlossen ist, kann für eine an anderen Außenwänden angebrachte Wärmedämmung kein Modernisierungszuschlag verlangt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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