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Urteil Nürnberger Straße
Schlagworte
Nürnberger Straße; bevorzugte Citylage
Leitsatz
Das Merkmal „bevorzugte Citylage" erfordert nur die Nähe einer Wohnung zu einem zentralen Teilraum Berlins, der sich durch besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen, Restaurants etc. mit überdurchschnittlicher Anziehungskraft auszeichnet, nicht jedoch eine bevorzugte Platzierung innerhalb dieses Gebiets (hier bejaht für Wohnung in der Nürnberger Straße).
(Leitsatz der Redaktion)
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